Neues von Volker Mosblech

Die Seemannsmission im Hafenteil Ruhrort wird durch die CDU-geführte Bundesregierung finanziell gefördert. Die Deutsche Seemannsmission plant, in Duisburg Ruhrort einen neuen Standort zu errichten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Für die Finanzierung von Elektro- und Malerarbeiten, den Umzug selbst sowie den Kauf von Elektrogeräten wie Beamer und Musikanlage erhält die Seemannsmission vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen
Zuschuss von knapp 7.000 Euro aus dem Topf „Finanzielle Förderung der Sozialeinrichtungen für Seeleute in inländischen Häfen“. Damit hat das Projekt „Neuer Standort Ruhrort“ einen guten Anschub bekommen.

Krisen und Kriege haben seit Jahren zu einem beispiellosen Anstieg von Migrationsbewegungen geführt. Die gegenwärtige Flüchtlingskrise ist deren unmittelbare Folge. Von 60 Millionen Menschen, darunter 38 Millionen
Binnenvertriebene, die mit steigender Tendenz weltweit als Binnen- und Wanderungsflüchtlinge auf dem Weg sind, ist erst ein kleiner Teil in Europa angekommen. Man kann daher von einer neuen Art von Völkerwanderung
sprechen. Zudem wirkt sich die Globalisierung – die Verstädterung in Entwicklungsländern, die unterschiedliche Entwicklung der Lebensbedingungen in verschiedenen Teilen der Welt sowie Wohlstand
und Sicherheit in Europa bei einer weiterhin bestehenden Diskrepanz zwischen „armen“ und „reichen“ Ländern massiv auf Wanderungsströme aus. Die Folgen des Klimawandels, wie etwa steigende Meeresspiegel, Erosionen und Versteppungen oder Ernährungs- und Wasserkrisen, werden zu weiteren starken Migrationsbewegungen führen.

Deshalb ist sich Koalition nach langen und von Seiten der SPD unnötig geführten Diskussionen einig gewesen, dass die Herausforderung der Flüchtlingsbewegung nur gemeinsam zu meistern sind. Deshalb wurden
wichtige Maßnahmen beschlossen, zu deren wichtigsten im Einzelnen gehören:

1)Einheitlicher Ausweis: Es wird ein einheitlicher Ausweis und eine Datenbank für Asylbewerber und Flüchtlinge geschaffen. Dadurch soll eine jederzeitige, sichere und rasche Identifizierung der Flüchtlinge gewährleistet sein. Registrierung und Ausstellung des Ausweises sind Voraussetzung für die Stellung eines Asylantrages.

2) Sichere Herkunftsländer: Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft wird ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt. In Anlehnung an das Flughafenverfahren sollen die zeitlichen Abläufe so gestaltet werden, dass das Verwaltungsverfahren innerhalb einer Woche und das Rechtsmittelverfahren innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden können.

3) Aufnahme-Einrichtungen: Hierzu werden besondere Aufnahme-Einrichtungen bestimmt, die für die Asylantragstellung, die Antragsbearbeitung und –Entscheidung, das Rechtsmittelverfahren und die Rückführung abgelehnter Bewerber ausschließlich zuständig sind. Dafür sollen in Deutschland drei bis 5 solcher Aufnahme-Einrichtungen geschaffen werden, zunächst Bamberg und Manching.

3) Residenzpflicht: Während des Aufenthaltes in der Aufnahme-Einrichtung gilt für den Bewerber eine verschärfte Residenzpflicht, bezogen auf den Bezirk der unteren Ausländerbehörde. Verstöße gegen die Residenzpflicht haben dann auch den Wegfall des Leistungsanspruchs und das Ruhen des Asylantrages zur Folge.

4) Beschleunigte Rückführung: Die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, deren Antrag rechtskräftig und vollziehbar abgelehnt ist, erfolgt unmittelbar aus der Aufnahmeeinrichtung.

5) Familiennachzug: Zur besseren Bewältigung der aktuellen Situation soll der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Die erforderlichen gesetzlichen
Voraussetzungen schaffen wir noch in diesem Jahr.

7) Integration: Denjenigen Menschen, die zeitlich befristet oder dauerhaft in Deutschland Aufnahme finden, wollen wir die Integration ermöglichen, indem wir das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und ihre Integration in den Arbeitsmarkt umfassend fördern. Zum Gelingen der Integration gehören unabdingbar auch das Verständnis und und die Beachtung der Rechts- und Werteordnung des Grundgesetzes sowie die Einhaltung der Gesetze.

Der Deutsche Bundestag hat das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Mit den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Neuregelungen kann es gelingen, den notwendigen Spagat zwischen Weltoffenheit und Aufnahmefähigkeit zu schaffen. Voraussetzung dafür ist, dass auch die Länder endlich ihre Möglichkeiten für eine schnelle Zurückführung von Nichtschutzbedürftigen ausschöpfen. Nur wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen und den begonnenen Weg gemeinschaftlich fortsetzen, kann die Belastung der Kommunen und der ehrenamtlichen Helfer vor Ort in einem Rahmen gehalten werden, der auch zu bewältigen ist. Bei der finanziellen Beteiligung des Bundes ist besonders wichtig, dass die Mittel dort ankommen,
wo die Flüchtlinge untergebracht und betreut werden. Eine Verrechnung mit Landesmitteln ist nicht im Sinne der Vereinbarung. Die Bundesmittel sollten dort, wo von Landesseite bislang keine volle Kostenübernahme erfolgt, auch genutzt werden, um den Kostendeckungsgrad zu verbessern und den Kommunen auf diese Weise mehr finanziellen Raum für Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu eröffnen. Die Zeit des Zögerns und Zauderns und der Taschenspielertricks auf Länderseite muss beendet werden. Die beschlossenen Neuregelungen, die auf der am 24. September 2015 zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Vereinbarung beruhen, müssen nun auch konsequent im Bund und in den Ländern umgesetzt werden. Es entscheidet sich vor Ort in den Kommunen, ob der Kraftakt der Unterbringung, Betreuung und Integration einer bislang nicht dagewesenen Zahl an Flüchtlingen und Asylbewerbern gelingt.

Rund 80 Prozent der 20- bis 39-Jährigen in Deutschland finden es wichtig, eigene Kinder zu haben und wünschen sich im Durchschnitt 2,26 Kinder – 2001 waren es noch 1,57 Kinder. Im Jahr 2013 lag die tatsächliche Geburtenrate bei 1,41 Kindern pro Frau.

60 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren wünschen sich, dass sich beide Elternteile gleichermaßen in Familie und Beruf einbringen können. Nur für 14 Prozent der Paare ist das jedoch umsetzbar. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist die Müttererwerbstätigkeit von 59 auf 67 Prozent erheblich gestiegen. Im Durchschnitt kehren Mütter eineinhalb Jahre nach der Geburt ihres Kindes in den Beruf zurück.

In den Unternehmen schätzen 81 Prozent der Verantwortlichen Familienfreundlichkeit mittlerweile als wichtig ein; 2003 empfanden das nur 47 Prozent so.

Trotz elektronischer und digitaler Zahlungssysteme kaufen viele Bundesbürger weiter lieber mit Bargeld ein. Nur 32 Prozent können sich nach einer Studie des Marktforschungsinstituts Nordlight Research vorstellen, in Zukunft ganz auf Bargeld zu verzichten. Zwei Drittel der Bundesbürger praktizieren Mischformen aus „überwiegendem Barzahlen“ (30 Prozent) und gleichgewichtigem „Zahlen mit Bargeld und elektronischen Zahlungsmitteln“ (36 Prozent). 13 Prozent sind „reine Barzahler“ und 20 Prozent „überwiegend elektronische Zahler“. Bargeld
vermittle in unmittelbar greifbarer Weise persönliche Autonomie und sei in seiner Bedeutung kulturell tief verwurzelt, so die Autoren. Gegenüber dem Szenario einer „bargeldlosen Gesellschaft“ zeigen sich 37 Prozent der Männer,
aber nur 25 Prozent der Frauen offen.

Diese Texte sind dem neuen Newsletter Mosblechs entnommen. Dort steht natürlich noch viel mehr. Ich habe es mir an dieser Stelle erlaubt, hier die interessantesten Texte auszuwählen.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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