Problemhäuser in Marxloh

Task Force erklärt zwei Häuser für unbewohnbar
Beigeordnete Dr. Daniela Lesmeister: „Zustände vor Ort unhaltbar“

Die Taskforce Problemimmobilien hat heute zwei Häuser in Marxloh auf der Henriettenstraße und der Hagedornstraße, überprüft. Beide Immobilien müssen auf Grund von gravierenden Brandschutzmängeln, Überbelegung und hygienisch unhaltbaren Zuständen für unbewohnbar erklärt werden. Da Gefahr im Verzug ist, müssen die Bewohner Abend die Wohnungen verlassen.

Danach werden die Häuser verschlossen, die Schlüssel hinterlegt und eine Telefonnummer mit Ansprechpartner an die Türen geheftet. So kann sichergestellt werden, dass auch in den nächsten Tagen die Mieter ihre Räumlichkeiten aufsuchen können, um weitere Dinge ihres persönlichen Besitzes zu packen und mitzunehmen.

Die Immobilienverwaltungsgesellschaft eines Objektes wurde durch die Task Force angetroffen. Sie wurde darüber informiert, dass der Vermieter den Mietern adäquaten Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen muss. Hierzu sind Vermieter nach dem deutschen Zivilrecht verpflichtet.

Sollten die Eigentümer ihrer Unterbringungspflicht für die Mieter nicht nachkommen, stellt die Stadt für einige Tage eine Ersatzunterkunft

Den Eigentümern wird nun eine Ordnungsverfügung zugestellt, in der sie dazu aufgefordert werden, die baulichen und hygienischen Mängel abzustellen. Außerdem fordert die Stadt ein Belegungskonzept ein, damit es zukünftig nicht mehr zu Überbelegung kommen kann.

Erst wenn alle Auflagen erfüllt werden, dürfen die Häuser wieder bewohnt werden.

Ergänzende Informationen:

Die Task-Force hat 2014 im Rahmen des damaligen Projektes „Zuwanderung aus Südost-Europa“ ihre Arbeit aufgenommen. Sie wurde notwendig, da immer mehr Immobilieneigentümer mit Mängeln behafteten Wohnraum zu überhöhten Mieten an Zuwanderer aus Südost-Europa vermieten. Das hat ein Eingreifen der Verwaltung zum Schutz dieser Zuwanderer vor unzumutbaren Wohnverhältnissen notwendig gemacht.

Das Wohnungsaufsichtsgesetz, das 2014 in Kraft trat, eröffnet den Gemeinden Möglichkeiten, im Interesse des Mieterschutzes und der Wohnraumerhaltung auf die Beseitigung von Missständen hinzuwirken oder diese im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (Instandsetzungsanordnung, Bußgeld, Ersatzvornahme, Unbewohnbarkeitserklärung) durchzusetzen. Soziale Brennpunkte können durch ein Gesetz zum Schutz der Mieter allein allerdings nicht entschärft werden.

Die Stadt Duisburg überprüft sukzessive eine flexible Liste mit Problemimmobilien, die fortlaufend aktualisiert wird.

Bei den Überprüfungen werden häufig mangelhafte Elektronik, bauliche Mängel, Feuchtigkeit, Schimmelbildung, Glasbruch, mangelhafte sanitäre Anlagen, beschädigte Haustüren, vorgefunden, hinzu kommt ein häufig sehr hoher Grad an Vermüllung und in der Folge Schädlingsbefall.

Vor allem Brandschutz ist oftmals zu bemängeln: regelmäßig werden in den Immobilien diesbezüglich lebensgefährliche Mängel festgestellt (kein zweiter Rettungsweg, Brandlasten in den Fluren, keine feuerfesten Türen).

Grundsätzlich müssen sich die Mieter (in der Regel EU-Bürger) selbstständig neue Wohnungen bzw. Unterkunftsmöglichkeiten suchen. Außerdem ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, adäquaten Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen.

Droht allerdings Obdachlosigkeit, handelt die Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Amtes für Soziales und Wohnen. Bei Bedarf erfolgt außerdem eine Betreuung durch den allgemeinen sozialen Dienst des Jugendamtes.

Die Task Force unter der Leitung von Dezernentin Dr. Daniela Lesmeister setzt sich aus vielfältigen Fachbereichen und Behörden zusammen. Die Stadt Duisburg setzt dabei vor allem auf behördenübergreifende Zusammenarbeit, zum Beispiel mit Polizei, Stadtwerken, Wirtschaftsbetrieben, Steuerfahndung, Jobcenter und Zollbehörde.

Diese Pressemitteilung der Stadt Duisburg stammt eigentlich von gestern. Ich gebe sie aber trotzdem gerne an dieser Stelle weiter.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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