Sind Polizisten und Rettungskräfte Freiwild?

Polizei und Rettungsdienste für die Allgemeinheit im Einsatz sehen sich immer häufiger Anfeindungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt. | Foto: Hannes Kirchner
  • Polizei und Rettungsdienste für die Allgemeinheit im Einsatz sehen sich immer häufiger Anfeindungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt.
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Sie helfen, retten, bergen und schützen und sind doch immer öfter selbst das Ziel von Aggression und Gewalt. Immer häufiger ist zu lesen, dass uniformierte Einsatzkräfte mehr als nur „voll krass angemacht“ werden. Meldungen über Notarztfahrer, die mittlerweile mit Tränengas unterwegs sind, machen die Runde.

In seiner Studie zur „Gewalt gegen Polizeibeamte“ stellt der niedersächsische Kriminologe Professor Christian Pfeiffer im Mai 2010 fest, dass „im Vergleich der Jahre 2005 zu 2009 die Zahl der schweren Gewaltübergriffe mit mindestens sieben Tagen nachfolgender Dienstunfähigkeit um 60,1 Prozent zugenommen hat“.

Über 80 Prozent der von Pfeiffer befragten Polizisten wurden 2009 beschimpft, beleidigt oder verbal bedroht. Fast jeder Zweite wurde gestoßen, geschubst oder festgehalten. Jeder Vierte wurde mit der Faust oder Hand geschlagen oder mit Füßen getreten und fast neun Prozent wurden mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand angegriffen.

Letzter Fall am Montag in Duisburg: Ein aufmerksamer Polizist in Zivil beobachtete gegen 10 Uhr, wie eine unbekannte Frau auf dem Gehweg am Homberger Bismarckplatz eine ältere Dame bedrängte und diese offensichtlich bestehlen wollte. Als der Beamte einschritt, flüchtete die Verdächtige zu einem in unmittelbarer Nähe befindlichen grünen Audi mit Dortmunder Kennzeichen. Nachdem der Polizist sich davon überzeugt hatte, dass die ältere Dame unverletzt war, versuchte er den Pkw aufzuhalten. Dessen Fahrer gab jedoch rücksichtslos Gas. Der Beamte konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite retten.

Nicht nur Polizisten sind von den gesellschaftlichen Fehlentwicklungen betroffen, auch Rettungskräfte berichten immer häufiger von gewaltsamen Übergriffen.

Nicht nur deshalb fordern viele Politiker und Polizeigewerkschaften nun eine Gesetzesänderung. Die bisherige Regelung setzte voraus, dass sich der Beamte bei dem Angriff in jedem Fall in einer „Vollstreckungssituation“ befindet, zum Beispiel bei einer Festnahme oder einer Räumung.
Unvermittelte Attacken auf nichtsahnende Streifenbeamte im täglichen Dienst wurden von der Strafbarkeit bisher nicht erfasst. Das soll sich jetzt ändern, denn zurzeit wird die Beschädigung eines Polizeiautos mit bis zu fünf Jahren Haft härter bestraft als der Übergriff auf einen Polizisten.
Deshalb ist nun angedacht, den zuständigen Strafrechtsparagraphen dahingehend zu ändern, dass künftig die Beamten nicht nur bei Vollstreckungshandlungen, sondern auch bei normalen Dienstverrichtungen unter dem strafrechtlichen Schutz stehen. Ein neuer Straftatsbestand, der „tätliche Angriff auf einen Amtsträger“, soll Beamte über den bisherigen Rahmen hinaus strafrechtlich schützen.

Was meint Ihr, liebe LKler? Wie kann man der Gewalt gegen uniformierte Einsatzkräfte Einhalt gebieten? Sind neue Gesetze der richtige Weg?

Autor:

Andreas F. Becker aus Duisburg

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