Über 200 Menschen müssen Wohnungen verlassen
Update! Nach Häusersperrung auf der Husemannstraße Vermieter am Zug - Brandschutzmängel müssen beseitigt werden

Symbolfoto Sperrung

Update 15. Februar:

Am gestrigen Donnerstag (14. Februar) wurden bei zwei Häusern auf der Husemannstraße in Duisburg-Homberg eklatante Brandschutzmängel festgestellt. Die Stadt hatte daher die Nutzung der Häuser mit sofortiger Wirkung untersagen müssen, da für die Bewohner bei einem möglichen Brand eine akute Lebensgefahr bestanden hätte. Insgesamt waren mehr als 200 Menschen betroffen.

Bis 23.30 Uhr hatten alle Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnungen verlassen. 41 Menschen kamen vorübergehend in der von der Stadt bereitgestellten Notunterkunft in Duisburg-Neudorf unter. Sieben Personen mussten in Krankenhäusern untergebracht werden.

Fünf Hunde, vier Katzen, ein Papagei und ein Kaninchen mussten die Nacht im Tierheim verbringen und wurden vor Ort in Empfang genommen.

Nummern zur Kontaktaufnahme aktiv

Die Stadt hat über Call Duisburg Notfallnummern geschaltet: Betroffene Mieter der Husemannstraße mit Fragen zur Wohnraumvermittlung wenden sich bitte an Call Duisburg unter (0203) 94000. Wenn Mieter nochmals in ihre Wohnungen möchten, können sie sich an das Bürger- und Ordnungsamt wenden unter der zentralen Telefonnummer 0203 / 283 8725.

Um Mieter, die besonders sensibel zu betreuen sind (zum Beispiel pflegebedürftige Personen), kümmert sich die Stadt proaktiv und klärt alle Fragen im direkten Austausch mit ihnen.

Abholung von Gegenständen aus der Wohnung möglich

Die Mieter haben selbstverständlich die Möglichkeit, weitere Gegenstände aus den Wohnungen zu holen. Dies ist in folgenden Zeitfenstern möglich:

Freitag 15.02. 15.30 - 21 Uhr,
Samstag 16.02. 9 - 16Uhr,
Montag 18.02. 9.00 - 18.00 Uhr.
Danach (ab 19. Februar) gibt es eine neue Regelung nach Bedarf.

Vermieter zur Mängelbeseitigung aufgefordert

Die Bauordnung hatte am gestrigen Tag im Rahmen der Räumung mehrere Kontakte zu dem Eigentümer der Immobilien und steht auf Nachfrage für die fachliche Begleitung der Mängelbeseitigung zur Verfügung.
Der Eigentümer hat am gestrigen Tag angekündigt, er werde kurzfristig Handwerker beauftragen, die die festgestellten Mängel abstellen sollen. Ob dieses erfolgt ist, ist nicht bekannt. Die Stadt Duisburg betont, dass nur der Vermieter dafür sorgen kann, dass die Mieter schnell aus ihrer unangenehmen Situation befreit werden und zurück in ihre Wohnungen kommen.

14. Februar:

Bei einer Begehung zweier Häuser an der Husemannstraße in Homberg am heutigen Donnerstag, 14. Februar, wurden eklatante Brandschutzmängel festgestellt. Die Stadt hat daher die Nutzung der Häuser mit sofortiger Wirkung untersagt, da für die Bewohner bei einem möglichen Brand eine akute Lebensgefahr besteht. Insgesamt sind mehr als 200 Menschen betroffen.
 
In der vergangenen Woche wurde bei Brandverhütungsschauen in den oben genannten Häusern Mängel festgestellt, die eine intensivere Begutachtung unter Hinzuziehung weiterer Fachleute erforderlich machte. Bei der darauf folgenden heutigen Begehung stellte sich heraus, dass die Mängel so gravierend sind, dass die beiden Häuser ab sofort nicht mehr genutzt werden können, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden. Aufgrund offener Schächte vom Keller über den Treppenraum bis in die einzelnen Wohnungen könnte sich bei einem Brand der Rauch ungehindert im gesamten Haus ausbreiten. Die Rettungswege würden umgehend verrauchen, so dass eine Rettung der Bewohner durch die Feuerwehr nicht mehr sichergestellt wäre.

Stadt stellt kurzfristig Ersatzwohnraum zur Verfügung
 
Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, den Mietern im Rahmen des Mietverhältnisses adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Da viele Bewohner älter und pflegebedürftig sind, stellt die Stadt für die nächsten Tage allen, die nicht bei Freunden oder Verwandten unterkommen, kurzfristig eine Unterkunft zur Verfügung. Der Eigentümer muss sich nun unverzüglich um entsprechenden Ersatzwohnraum kümmern. Kommt er dem nicht nach, hilft die Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Amtes für Soziales und Wohnen. Die Kosten für die Unterbringung muss dann der Eigentümer tragen.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

39 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.