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Dezentrale und stationäre Impfangebote der Stadt Duisburg / Kinderimpfungen / Ausstellung Impfzertifikate

In dem Zelt auf dem Portsmouthplatz am Hauptbahnhof sind von montags bis freitags zwischen 13 und 17.30 Uhr sowie an Wochenenden jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr auch Kinderimpfungen möglich. | Foto: Olaf Fuhrmann / FUNKE Foto Services
  • In dem Zelt auf dem Portsmouthplatz am Hauptbahnhof sind von montags bis freitags zwischen 13 und 17.30 Uhr sowie an Wochenenden jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr auch Kinderimpfungen möglich.
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Die Stadt Duisburg bietet auch in der kommenden Woche wieder dezentrale Impfungen an folgenden Standorten jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr an:

Montag, 3. Januar:
Evangelische Kirchengemeide Alt-Duisburg, Lutherkirche Duissern, Martinstraße 39, Duissern.
Dienstag, 4. Januar: Katholische Kirchengemeinde St. Dionysius Walsum, Elisabethstraße 8, Walsum.
Mittwoch, 5. Januar: Evangelische Kirchengemeinde Rumeln-Kaldenhausen, Ulmenstraße 31, Rumeln-Kaldenhausen.
Donnerstag, 6. Januar: Pfarrzentrum Christus König Rheinhausen, Langestraße 14, Rheinhausen.
Freitag, 7. Januar: Verein City-Wärme, Grabenstraße 180, Neudorf.

Neben den dezentralen Angeboten, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich an einem der nachstehenden vier Standorte von 10.30 bis 17.30 Uhr impfen zu lassen. Achtung: die stationären Standorte sind vom 31. Dezember bis 2. Januar geschlossen.

- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg, Lauerstraße, Homberg
- Fläche gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße 51, Marxloh
- Ehemaliger Parkplatz von Real, Buscherstraße, Großenbaum
- Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz), Mercatorstraße, Innenstadt

Hinweise zur Impfung

Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (zweimal Aufklärungsbogen, zweimal Anamnese, zweimal Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html).
Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.
Die Auffrischungsimpfung ist fünf Monate nach der Zweitimpfung möglich. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, werden nicht zurückgewiesen und ebenfalls geimpft, sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist. Eine Impfung frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.
Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.

Kinderimpfungen

In dem Zelt auf dem Portsmouthplatz am Hauptbahnhof sind von montags bis freitags zwischen 13 und 17.30 Uhr sowie an Wochenenden jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr auch Kinderimpfungen möglich. Achtung: das Kindeimpfzelt ist vom 31. Dezember bis 2. Januar geschlossen.
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort mit dem impfenden Kinderarzt geklärt werden.
Die Stadt Duisburg bittet Eltern ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt aufzusuchen, sofern deren Kinder besondere gesundheitliche Problemen haben
Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde.
Entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) ist für die Impfung gegen COVID-19 ist eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder entsprechend dosiert ist.
Die Impfung in dieser Altersgruppe ist sowohl mit, als auch ohne vorherige Terminabsprache möglich. Verbindliche Termine können unter https://gesundheitsamt-corona-terminvereinbarung.duisburg.de online vereinbart werden.
Eine Zweitimpfung kann drei Wochen nach der Erstimpfung vorgenommen werden. Bei der Buchung im Onlineportal wird direkt ein Zweittermin im entsprechenden Zeitraum angeboten.

Ausstellung von Impfzertifikaten

Der Container zur Ausstellung der Impfzertifikate am Theater am Marientor ist in dieser Woche geschlossen. Ab dem kommenden Montag, 3. Januar, stehen die Kollegen wie gewohnt montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr zur Verfügung.
Auf www.duisburg.de/coronadashboard sind zudem umfangreiche Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen zum Coronavirus abrufbar.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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