Stadt Duisburg rät: Impfschutz überprüfen!
Masernschutzgesetz kommt

Das neue Gesetz sieht vor, dass sowohl Kinder als auch Personal in Kitas und Schulen sowie Mitarbeiter von medizinischen und sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen nachweislich gegen Masern geimpft oder immun sein müssen, es sei denn, ihnen ist aus medizinischer Sicht von einer Impfung abzuraten. | Foto: Angelo Esslinger via pixabay
  • Das neue Gesetz sieht vor, dass sowohl Kinder als auch Personal in Kitas und Schulen sowie Mitarbeiter von medizinischen und sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen nachweislich gegen Masern geimpft oder immun sein müssen, es sei denn, ihnen ist aus medizinischer Sicht von einer Impfung abzuraten.
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Schutzimpfungen sind wichtig, damit Kinder und Jugendliche frühzeitig einen ausreichenden Schutz gegen schwere Infektionen aufbauen können.

Schutzimpfungen zählen zu den wichtigsten und wirksamsten medizinischen Vorsorgemaßnahmen und haben weltweit gefährliche Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Polio (Kinderlähmung) maßgeblich zurückgedrängt. Bei Erreichen hoher Impfquoten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und Ausbrüchen vorzubeugen.
Das ist auch Ziel des Masernschutzgesetzes, das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit Beginn der Kindergarten- oder Schulzeit die empfohlene Masern-Impfung vorweisen müssen. Gleiches soll auch für Kinder, die von Tagespflegepersonen betreut werden, gelten. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder, bei einer Immunität gegen Masern, durch ein ärztliches Attest erbracht werden.

Bei Nichtbeachten droht Bußgeld

Für Kinder, die bereits den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung besuchen, ist vorgesehen, den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen zu müssen. Gültig ist dann auch eine Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, wo ein entsprechender Nachweis bereits vorlag.
Auch Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Asylbewerberunterkünfte oder medizinischen Einrichtungen tätig und nach 1970 geboren sind, benötigen demnach den Impfschutz bis Ende Juli 2021.
Wer der Impfpflicht nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht fristgemäß nachkommt, begeht künftig eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld einhergeht. Deshalb empfiehlt das Gesundheitsamt schon jetzt, den eigenen Impfstatus und den Impfstatus der Kinder beim Arzt überprüfen zu lassen und sich rechtzeitig impfen zu lassen, bevor das Masernschutzgesetz greift. So können unnötige Wartezeiten vermieden werden.
"Moderne Impfstoffe sind gut verträglich, unerwünschte Arzneimittelwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet", so die Stadt. Zur Immunisierung gegen Masern ist eine zweimalige Impfung notwendig.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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