Oberlandesgericht Düsseldorf: "Küppersmühle" Duisburg - Stahlbauer fordert Abschlagszahlung in Höhe von 2,55 Millionen-Euro

Am Freitag, 30.11.2012, verhandelt der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in einem Berufungsverfahren über die Klage eines Bauunternehmers, mit der dieser Abschlagszahlungen in Höhe von rund 2,55 Millionen Euro für Stahlbauarbeiten in Zusammenhang mit der Sanierung der „MKM Küppersmühle“ in Duisburg verlangt.

Verklagt ist die GEBAG Duisburger Baugesellschaft AG (GEBAG), die Immobilienge-sellschaft der Stadt Duisburg.

Der Bauunternehmer hatte Sanierungsarbeiten in Zusammenhang mit dem Umbau des Museums „Küppersmühle“ in Duisburg, einer alten Getreidemühle und Speicher, durchgeführt. Auf den bestehenden Silos soll ein zweigeschossiger Stahlkubus mit Ausstellungsräumen aufgesetzt werden. Nachdem sich Mängel an der Stahlkonstruktion gezeigt hatten, wurde der klagende Bauunternehmer 2011 mit der Beseitigung von Mängeln beauftragt und sollte u. a. Schweißnähte sanieren.

Das Landgericht Duisburg, Aktenzeichen 25 O 33/11, hatte dem Bauunternehmer, der insgesamt Abschlagzahlungen in Höhe von 3,3 Millionen eingeklagt hatte, mit einem Teilurteil vom 18.01.2012 zur Zahlung von 724.000 Euro verurteilt. Diesen Betrag hat die GEBAG zwischenzeitlich gezahlt. Mit Schlussurteil vom 13.06.2012 hat das Landgericht Duisburg dann die GEBAG zur Zahlung von weiteren 2,551 Millionen Euro verurteilt.

Hiergegen wendet sich die GEBAG, soweit sie mehr als weitere 706.000 Euro zahlen soll. Sie meint, der Bauvertrag sei wegen Wuchers unwirksam. Das Bauunternehmen habe weit überhöhte Preise abgerechnet, die teils 600% über dem üblichen Niveau lägen. Der Stahlbauer habe die Zwangslage und den Termindruck der Duisburger Immobilientochter ausgenutzt. Es sei auch treuwidrig, dass die GEBAG nicht zeitnah auf den erheblichen Gesamtaufwand hingewiesen worden sei.

Im Übrigen habe der Bauunternehmer erbrachte Leistungen nicht ausreichend nachgewiesen und die Objektüberwachung der GEBAG sei nicht befugt gewesen, Vertragsergänzungen oder Zusatzleistungen zu vereinbaren.

Die Sitzung, Vorsitzender Richter ist Heinrich Reis, beginnt am Freitag um 10.00 Uhr und findet in Saal A 224 statt.

Aktenzeichen des Oberlandesgerichts: I-22 U 140/12

Autor:

Harald Molder aus Duisburg

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