Die einzige begehbare Achterbahn der Welt hautnah erleben
Zehn Jahre Tiger & Turtle

Zum zehnjährigen Bestehen gibt es am Wochenende Sonderführungen am Tiger & Turtle – Magic Mountain in Wanheim. | Foto: Duisburg Kontor/Nikolay Dimitrov
  • Zum zehnjährigen Bestehen gibt es am Wochenende Sonderführungen am Tiger & Turtle – Magic Mountain in Wanheim.
  • Foto: Duisburg Kontor/Nikolay Dimitrov
  • hochgeladen von Marcel Faßbender

Kaum eine der Landmarken im Ruhrgebiet ist so beeindruckend wie die Skulptur Tiger & Turtle von Ulrich Genth und Heike Mutter im Duisburger Angerpark. Die einzige begehbare Achterbahn der Welt thront mit einer Höhe von 20 Metern weit sichtbar auf der Heinrich-Hildebrand-Höhe im Süden Duisburgs.

Mit ihren silbrig schimmernden Kurven schafft die Skulptur einen besonderen Ort, an dem sich die oft gespürten Gegensätze von Freizeitvergnügen und Kunst auflösen. Anlässlich des zehnjährigen Bestehen finden einstündige Touren statt, bei denen die Teilnehmer Interessantes und Wissenswertes über das Kunstwerk- von der Idee der Künstler über die Realisierung bis hin zur Fertigstellung erfahren. In der Abenddämmerung hüllt sich die Skulptur dann noch in eine glitzernde Lichtkulisse. Bei den nächsten Touren handelt es sich um Sonderführungen im Zuge der Themenwoche „10 Jahre Tiger and Turtle“ mit einem kleinen Souvenir für alle Teilnehmenden. Die Führungen starten am Samstag, 13. November, und Sonntag, 14. November, jeweils um 15 und 18 Uhr und dauern etwa eine Stunde. Eine Taschenlampe und festes Schuhwerk sind erforderlich. Erwachsene zahlen 10 Euro und Kinder (8 bis 13 Jahre) 5 Euro. Tickets gibt es bis Freitag, 12. November in der Tourist Information (Königstraße 86, Stadtmitte) oder online unter www.duisburg-tourismus.de.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Es gilt die 2G-Regel für alle Teilnehmenden ab dem 13. Lebensjahr. Ein entsprechender Nachweis (geimpft oder genesen) sowie ein gültiges Ausweisdokument sind nach Aufforderung vorzulegen. Ausgenommen davon sind mit einem Testnachweis nach § 2 Abs. 8 CoronaSchVO (unter "3G").

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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