Bei Anruf Abzocke

Was tun Sie, wenn Sie feststellen, dass Sie einen Anruf auf ihrem Mobiltelefon verpasst haben? Wahrscheinlich rufen Sie zurück. Auch dann, wenn Sie die Nummer nicht kennen, es könnte ja dennoch etwas Wichtiges sein. Dass das nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer werden kann, erfuhr jetzt ein Essener. Und das ging so: Anruf verpasst, Nummer zurückgerufen – am anderen Ende nur ein Band. Aufgelegt, Vorfall vergessen – bis die Rechnung eines Prager Inkasso-Büros eintrudelt, das ihm in Anspruch genommene Telefonsexleistungen berechnet. Binnen weniger Tage werden aus den anfangs 90 Euro per Mahnschreiben über 200. Glück im Unglück, dass der Geschädigte auf die miese Nummer mit der vermeintlichen Nummer nicht reinfiel. Er wandte sich an die Verbraucherzentrale. Die riet: Per Einschreiben Einspruch einlegen! Denn die mit rechtswidrigen Praktiken arbeitenden „Unternehmen“ setzen darauf, dass Männer aus Scham lieber zahlen, als die Konfrontation zu suchen – schon wegen der Partnerin. Wer sich zur Wehr setze, habe schnell seine Ruhe. Nach Abzockversuchen à la „Enkel-Trick“ und „Gewinnbenachrichtigung“ jetzt also das „Rückrufaktion“ als ganz üble Nummer. Daher: Im Zweifelsfall unbekannte Nummern lieber ignorieren – schont Nerven und Portemonnaie!

Autor:

Claudia Brück aus Düsseldorf

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