Helfen Sie und schauen Sie nicht weg !

Ein Mann stürzte am 19.01.2013 in 47198 Duisburg, zahlreiche Autos und Anwohner ignorierten seine Hilferufe!

Am Samstag den 19.01.2013 gegen 18.30 stürzte ein Mann auf der Feldstraße ecke Mühlenstraße. In 47198 Duisburg.
Neben seiner offenkundigen Alkoholisierung schlug der Mann mit dem Kopf auf dem Boden auf und konnte nicht mehr aufstehen. Dafür war es einfach zu glatt und durch die Schmerzen, die er hatte, konnte er sich alleine nicht mehr aus der Situation befreien!. Die große Gefahr die hier nun vorlag, bestand in einer Unterkühlung des Körpers und einer drohenden Bewusstlosigkeit aufgrund der gewaltsamen Einwirkung auf dem Kopf.
Er rief um Hilfe, doch was geschah?
Anwohner schlossen die Fenster anscheinend störten die Hilferufe beim Fernsehen schauen. Als ich mit einer Helferin des VFSD e. V. und einem Auto der JUH-Mitgliederwerbung eintrafen, zählten wir 10 Fahrzeuge, die vorbei fuhren, zumindest den herrenlosen Rolli hätten Sie erkennen müssen.

Als der Rettungswagen der Feuerwehr Duisburg den Hilflosen übernahm, wurde sein Kopf versorgt und er wurde zur weiteren Behandlung ins nahe gelegene Krankenhaus verbracht. Somit endete die Hilfeleistung glimpflich.

Daher mein Appell und der Appell des VFSD e. V. (Verein für Sanitätsdienste e.V. NRW)

Helfen ist eine sittliche Pflicht aber auch eine rechtliche Pflicht, bitte sehen Sie nicht an Hilfe suchende vorbei, sondern Helfen Sie manchmal reicht bereits ein Anruf bei der Polizei oder Feuerwehr!

Werden Sie für in Not geratende ein Held Helfen Sie!
Eine unterlassene Hilfeleistung ist kein Kavaliersdelikt!

Viele Leute sagen nach einer Befragung meistens „ich hatte Angst was zu tun“ oder die Angst Fehler zu machen treibt meistens die Menschen dazu an nichts zu tun und genau das ist falsch!

Unter umständen könnte dies einem Menschen in höchster Not das Leben kosten!

Seien Sie sich sicher und beherzigen ein paar kurze Regeln dann klappt es auch mit dem Helfen:

1.) Haben Sie keine Angst Sie, können nichts verkehrt machen (besser eine Hilfe mit
evtl.
Fehlern als gar keine Hilfe)

2.) Sichern Sie bitte als erste Maßnahme die Unfallstelle ab, wenn nötig halten Sie
ein Fahrzeug an und nutzen das Warndreieck!
3.) Sprechen Sie den Verletzten ruhig an und Fragen Sie nach seinen Schmerzen etc.
4.) Alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst und schildern Sie kurz was Sie
vorgefunden haben.
5.) Helfen Sie so gut Sie können und ohne Angst.
6.) Sprechen Sie mit dem Verunfallten, denn er fühlt sich in so einer Situation sehr
alleine.

Jedoch bei allem was Sie tun, achten Sie bitte steht´s auf Ihre eigene Sicherheit und wenn Sie es nicht schaffen Hilfe zu leisten, so führen Sie einfach den Notruf durch damit dem Menschen geholfen werden kann!

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Autor:

Michael Schatta aus Duisburg

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