Bis Sonntag, 31. Januar, muss jeder Photovoltaik-Besitzer seiner Registrierungs-Pflicht nachkommen
Förderstopp für Photovoltaik-Anlagen – Stadtwerke Duisburg beraten zur weiteren Nutzung

Förderstopp für Photovoltaik-Anlagen: Die Stadtwerke Duisburg erinnert alle Besitzer von Stromerzeugungsanlagen in Duisburg daran, die Eingabe der entsprechenden Daten bis Sonntag, 31. Januar, vorzunehmen, denn dann endet die Registrierungsfrist. | Foto: LK-Archiv/hochgeladen von: Kerstin Stepniak
  • Förderstopp für Photovoltaik-Anlagen: Die Stadtwerke Duisburg erinnert alle Besitzer von Stromerzeugungsanlagen in Duisburg daran, die Eingabe der entsprechenden Daten bis Sonntag, 31. Januar, vorzunehmen, denn dann endet die Registrierungsfrist.
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Millionen Stromerzeugungs-Anlagen gibt es in Deutschland. Denn nicht nur die großen Kraftwerke und Windkraftanlagen zählen dazu, sondern auch jede Photovoltaik-Anlage auf privaten Hausdächern. Um einen genauen Überblick über alle Anlagen und Akteure am deutschen Strom- und Gasmarkt zu erlangen, hat die Bundesnetzagentur daher das Marktstammdatenregister ins Leben gerufen. Jeder Anlagenbesitzer ist verpflichtet, die Daten seiner Erzeugungsanlage ins Register einzutragen. Auch ortsfeste Batteriespeicheranlagen müssen registriert werden.

Die Stadtwerke Duisburg erinnert daher alle Besitzer einer entsprechenden Anlage in Duisburg daran, die Eingabe der entsprechenden Daten bis Sonntag, 31. Januar, im Internet unter www.marktstammdatenregister.de vorzunehmen, denn dann endet die Registrierungsfrist.
Bislang sind laut Bundesnetzagentur schon mehr als zwei Millionen Stromerzeugungsanlagen in das Register eingetragen worden.

Nur wer seine Anlage korrekt registriert hat, könne auch nach dem 31. Januar die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten, heißt es in der Presseinfo. Wird eine Bestandsanlage nicht rechtzeitig registriert, halte der Netzbetreiber die Förderung zunächst zurück. Für Neuanlagen gelte eine Frist von einem Monat zur Registrierung nach Inbetriebnahme.

EEG-Einspeisevergütung läuft nach 20 Jahren aus

Für zahlreiche Photovoltaik-Anlagen ist mit dem Jahreswechsel auch die 20-jährige Einspeisevergütung ausgelaufen. Das gilt auch für die ersten dieser Anlagen in Duisburg. Für die Betreiber stellt sich damit die Frage nach Weiterbetrieb oder Stilllegung. Die Stadtwerke Duisburg bieten diesen Anlagen-Betreibern kompetente Beratung und interessante Angebote für den Weiterbetrieb. Dabei gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms, Direktvermarktung an Dritte oder eine Stilllegung und Demontage der Anlage.

Die Zwischenformen

Außer der Eigennutzung und der Direktvermarktung an Dritte gibt es auch Zwischenformen. So ist zum Beispiel möglich, den Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann, als Überschuss-Strom weiter einzuspeisen oder in einem Batteriespeicher „zwischenzulagern“ und ihn zu einem späteren Zeitpunkt zu verbrauchen. Wer seinen Strom weiterhin in vollem Umfang in das öffentliche Netz einspeisen möchte, muss einen Vertrag zur Stromvermarktung schließen. Auch hier bieten die Stadtwerke Duisburg den Anlagen-Betreibern eine Zusammenarbeit an.

Offene Fragen und kostenlose Beratung

Welche der Möglichkeiten eignet sich für welche Anlage? Ist der Weiterbetrieb wirtschaftlich sinnvoll? „Diese und andere Fragen klären wir im ersten Schritt im Rahmen einer kostenlosen Beratung per Telefon“, erläutert Sebastian Limburg, der bei den Stadtwerken für Energieberatungen zuständig ist. Danach folgen weitere Prüfungs-, Beratungs- und Planungsschritte bis zu einer Empfehlung, wie die Anlage nach Auslauf der Förderung am besten genutzt werden kann.

So bieten die Stadtwerke zum Beispiel eine Sicherheitstechnische Beratung und Funktionsprüfung der Photovoltaik-Anlage oder eine komplette Überprüfung der Anlage mit anschließender Handlungsempfehlung an. So kann es erforderlich oder sinnvoll sein, Module zu erneuern oder die Steuerungselektronik zu ergänzen. Auch die Erweiterung der Anlage um einen Batteriespeicher ist manchmal empfehlenswert.

Möglichkeiten und gesetzliche Rahmenbedingungen

Über die Möglichkeiten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich gegebenenfalls auch noch ändern können, beraten die Experten der Stadtwerke Duisburg unter Tel. 0203/6041111 oder online unter: www.stadtwerke-duisburg.de/photovoltaik. Dort erfahren Interessierte außerdem, wie man die Sonne zur Unterstützung von Heizung und Warmwasseraufbereitung nutzt und welche Fördermittel es gibt.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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