Geschäfte in der Duisburger City dürfen am 2. April öffnen: Gericht lehnt Eilantrag von ver.di ab

Gute Nachricht für den Einzelhandel in der Duisburger Innenstadt. Das Sonntagsshopping am 2. April ist zulässig. | Foto: Archivfoto: Hannes Kirchner
  • Gute Nachricht für den Einzelhandel in der Duisburger Innenstadt. Das Sonntagsshopping am 2. April ist zulässig.
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Am Sonntag, 2. April, dürfen die Geschäfte in der Duisburger City geöffnet sein. Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf erstmals einen auf ein Verbot der Ladenöffnung abzielenden Antrag der Gewerkschaft ver.di abgelehnt.

Wie schon in zahlreichen Beschlüssen zur Ladenöffnung in anderen Städten hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts zur Begründung erneut auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe abgestellt.

Um dennoch sonntags öffnen zu dürfen, muss ein ganz besonderer Anlass gegeben und dieser von größerer Bedeutung als die Ladenöffnung sein. Diesen Vorgaben sei die Stadt Duisburg gerecht geworden, so das Verwaltungsgericht, denn sie habe eine belastbare und nachvollziehbare Prognose darüber angestellt, dass das Kunsthandwerkerfestival (gerade auch am Sonntag) so attraktiv sein würde, dass dieses und nicht die am 2. April in der Duisburger City vorgesehenen Ladenöffnungen den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt von Besuchern bieten würde.

"Gute Nachrichten!", freut sich die Stadt Duisburg. Die Rechtsposition Duisburgs sei somit bestätigt, die umfangreichen Vorarbeiten der Stadt hätten sich ausgezahlt. "Damit ist Duisburg die erste Stadt in Deutschland, die im Streit um die verkaufsoffenen Sonntage obsiegt hat. "

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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