Loveparade-Prozess geplatzt: ein Schlag ins Gesicht!

Der Loveparade-Prozess ist geplatzt. Für die Angehörigen der Todesopfer, für die vielen Verletzten und teils heute noch Traumatisierten ein schwerer Schlag ins Gesicht. Niemand, der strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wird. Niemand, der juristisch Verantwortung für die Katastrophe im Juli 2010 zu übernehmen hat.

Und warum? Weil das für einen Prozess alles entscheidende Sachverständigen-Gutachten laut 5. Großer Strafkammer des Landgerichts Duisburg schwerwiegende Mängel aufweist. Von unzuverlässiger Auswahl der Tatsachen ist die Rede, von eklatanten Widersprüchen in zentralen Punkten. Der Gutachter habe die verfügbaren Unterlagen nie selber vollständig gesichtet, somit seine Pflicht zur persönlichen Erstattung des Gutachtens verletzt. Er habe sich zudem in öffentlichen Vorträgen unsachlich zum Unglück geäußert und, und, und ...

Dreieinhalb Jahre Arbeit der Ankläger, um ihre Ermittlungen abzuschließen. Zwei Jahre lang dann Prüfung der Vorwürfe durchs Landgericht. Und nun lässt die unzulängliche Arbeit eines Einzelnen den Prozess scheitern? Das kann doch nicht wahr sein? Aber scheinbar Recht ...

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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