Bärbel Bas: Gerechte Finanzierung der Krankenkassenbeiträge wird beschlossen

Heute wird der Deutsche Bundestag das GKV-Versicherentlastungsgesetz verabschieden. Ab dem 1. Januar 2019 wird die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Beschäftigten gezahlt, die Arbeitgeber übernehmen die Hälfte der Zusatzbeiträge. "Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner werden dadurch insgesamt um rund 5 Milliarden Euro entlastet, wir sorgen für gerechte Beiträge", erklärt dazu die Duisburger SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas.

Das Versichertenentlastungsgesetz sieht zudem Verbesserungen für Selbständige und eine bessere Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit vor: Für hauptberuflich Selbständige wird die Mindestbemessungsgrundlage um mehr als die Hälfte gesenkt, so dass Selbständige mit geringen Einnahmen zukünftig deutlich niedrigere Krankenkassenbeiträge zahlen. Während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld müssen Selbständigen nicht mehr Beiträge auf ein fiktives Mindesteinkommen zahlen. „Das sind Veränderungen, die sich direkt im Geldbeutel der Betroffenen bemerkbar machen werden", bewertet Bärbel Bas die Verbesserungen für Selbständige. Die Gesundheitspolitikerin ist in Berlin als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion direkt für dieses Gesetz zuständig.

„Für ehemalige Zeitsoldaten war es bisher ein Riesenproblem, dass sie sich teuer privat versichern mussten. Deswegen wird sichergestellt", so Bärbel Bas, „dass Zeitsoldaten, die vor Dienstantritt gesetzlich versichert waren, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können. Zeitsoldaten, die vor Dienstantritt privat oder noch gar nicht krankenversichert waren, werden als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Das ist ein großer Fortschritt für Soldatinnen und Soldaten mit kleinen und mittleren Einkommen."

Autor:

Bärbel Bas aus Duisburg

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