CDU zum Kita-Streik

Mit ihrer Forderung an die Stadtverwaltung, die Kita-Gebühren und das Verpflegungsgeld an die vom Kita-Streik betroffenen Eltern zurückzuzahlen, folgen SPD und FDP einem Antrag der CDU-Ratsfraktion. „Wir freuen uns, dass unser Antrag von den politischen Mitbewerbern geteilt wird. Die Verwaltung kann jetzt ein wichtiges Signal an die Eltern senden. In dieser schwierigen Situation dürfen wir die Eltern nicht alleine lassen“, sagt der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Mahlberg.

Wie groß der Frust bei den Eltern aufgrund der Tarifauseinandersetzungen zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Verband kommunaler Arbeitgeber momentan ist, lässt sich auch am lautstarken Protest in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses erkennen. „Jetzt ist schnelles Handeln erforderlich. Ich appelliere an die Streikparteien, im Sinne der Kinder und Eltern zu einer zeitnahen Lösung zu kommen. Dieser Arbeitskampf wird auf dem Rücken von Familien ausgetragen. Um zumindest den finanziellen Schaden zu minimieren, sollte die Stadt Duisburg dem Beispiel aus Dortmund folgen, wo der Rat bereits vorsorglich eine Regelung zur Rückerstattung der Elternbeiträge beschlossen hat“, sagt Mahlberg. Die strengen Auflagen der Haushaltssicherung seien kein Argument gegen die Rückerstattung: „Da an die streikenden Kita-Mitarbeiter während des Arbeitskampfes kein Lohn gezahlt wird, können die dadurch gesparten Personalkosten als Kompensation für Rückerstattungen ab dem 1. Streiktag an die Eltern eingesetzt werden“, sagt Thomas Mahlberg abschließend.

So berichtet es Peter Böttner, der Pressereferent der CDU im Duisburger Rat der Stadt.

Der Antrag der Christdemokraten sei hier der Vollständigkeit noch einmal wiedergegeben, so, wie er im Jugendhilfeausschuß gestellt wurde:

"Der Jugendhilfeausschuss bittet die Verwaltung, die Verträge mit den Eltern und die „Satzung der Stadt Duisburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertages-einrichtungen und Horten“ dergestalt zu überarbeiten, dass die Eltern im Falle von Arbeitskämpfen einen Anspruch auf Erstattung der Beiträge haben. Die notwendigen Satzungsänderungen sind dem Rat zur nächsten Sitzung zur Beratung und zur Beschluss-fassung vorzulegen. Weiter bittet der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, das Verpflegungsgeld für die während des Streiks von den Kindern in den Kindertages-einrichtungen nicht in Anspruch genommenen Mahlzeiten anteilig an die Eltern schnell und unbürokratisch zurückzuzahlen.

Begründung:

Für die Eltern von bestreikten Kindertagesstätten stellt der mit dem Arbeitskampf verbundene Ausfall der Betreuungsleistung eine erhebliche organisatorische Belastung dar. Zudem kommt es häufig zu weiteren finanziellen Aufwendungen, um eine alternative Betreuung zu gewährleisten, da berufstätige Eltern dies häufig nicht selbst übernehmen können. Eine anteilige Erstattung der Beiträge für die Ausfallzeiten bei Betreuungsleistung wäre somit ein gerechtfertigter Ausgleich und stellt ein Gebot der Fairness gegenüber den betroffenen Familien dar. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass von der Stadt an die streikenden Kita-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Arbeitskampfes kein Arbeitsentgelt geleistet wird, ist eine solche Regelung auch für eine Haushaltssicherungs-kommune finanziell vertretbar."

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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