Loveparade: Staatsanwaltschaft holt ein weiteres Sachverständigengutachten ein

Da sich das Landgericht Duisburg aus Rechtsgründen daran gehindert gesehen hat, selbst ein weiteres Sachverständigengutachten zur Klärung der Ursachen für die tragischen Geschehnisse bei der Loveparade 2010 im Zwischenverfahren einzuholen, beabsichtigt die Staatsanwaltschaft, vorsorglich einen weiteren Sachverständigen zu beauftragen.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Weg der notwendigen juristischen Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie in einer öffent-lichen Hauptverhandlung so schnell wie möglich beschritten werden kann.
Gespräche mit möglichen Gutachtern sind bereits abgeschlossen. Den Verfahrensbeteiligten wird derzeit Gelegenheit zur Stellungnahme hin-sichtlich der Auswahl des Gutachters gegeben.
Grund für die Beauftragung eines weiteren Gutachters ist die Ablehnung des im Ermittlungsverfahren eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Professor Dr. Still. Diese Kritik ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zwar nicht berechtigt, sie ist aber ein zentraler Bestandteil der landgerichtlichen Entscheidung, die von der Staatsanwaltschaft mit der sofortigen Beschwerde angefochten worden ist.
Die Staatsanwaltschaft arbeitet weiterhin an der Begründung der sofortigen Beschwerde, die zeitnah der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf zur Vorlage an den zuständigen Strafsenat des Oberlandesgerichts vorgelegt werden wird. Die Erteilung des Gutachtenauftrags steht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dem weiteren Fortgang des Beschwerdeverfahrens nicht entgegen, da bereits auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Beweismittel die Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens gegeben sind.

Das sagen die Anwälte

Zu der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Duisburg, ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen, erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter Folgendes:

„Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Duisburg, ein neues Gutachten in Auftrag zu geben. Die Staatsanwaltschaft schaut konsequent lösungsorientiert nach vorne und versucht damit zu vermeiden, dass weitere Zeit verloren geht für den Fall, dass das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts zur Verfahrenseinstellung aufhebt. Hierdurch wird im Übrigen eine weitere Aufklärung des Sachverhalts herbeigeführt, den die Opfer und Hinterbliebenen der Loveparade-Katastrophe dringend benötigen.
Es wäre bereits dem Landgericht möglich gewesen, ein zweites Gutachten einzuholen. Denn der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft reichte das Gutachten von Prof. Still ja aus. Der Vorwurf des Landgerichts, das Gutachten sei wegen nicht eingehaltener deutscher Methodik nicht brauchbar, trifft im Übrigen Staatsanwälte und Richter gleichermaßen. Denn es ist ein Anleitungsfehler gegenüber dem Sachverständigen, wenn ihm durch Staatsanwälte und auch durch die Richter im Zwischenverfahren nicht erklärt wird, worauf es ihrer Meinung nach im deutschen Recht ankommt. Im Übrigen ist es in Zwischenverfahren durchaus üblich, dass Richter ein Ergänzungs- oder sogar ein neues Gutachten einholen.
Wir bleiben nach wie vor hoffnungsvoll, dass das Oberlandesgericht den rechtsfehlerhaften Beschluss des Landgerichts aufheben und an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverweisen wird.“

Die Kanzlei Baum Reiter & Collegen vertritt etwa 100 Opfer und Hinterbliebene der Loveparade-Katastrophe.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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