Badeverbot in Duisburgs Seen - bis auf drei Ausnahmen

Im Großenbaumer See ist das Baden erlaubt. Foto: Elke Hellenbrandt
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Vor dem Hintergrund der wieder ansteigenden Temperaturen und dem damit verbundenen Wunsch nach dem Besuch eines Badesees, weist das Bürger- und Ordnungsamt alljährlich darauf hin, dass das Baden in allen öffentlichen zugänglichen Seen und Baggerlöchern verboten ist.

Schon häufig haben sich in den Seen in Duisburg und Umgebung Unfälle ereignet, teilweise mit tödlichem Ausgang. Ursache ist häufig, dass unbefestigte oder zu steile Uferböschungen einstürzen und Schwimmer mitreißen. Darüber hinaus gefährden Untiefen und sehr unterschiedliche Wassertemperaturen die Schwimmer. Auch können aufgrund der Wasserqualität Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden und die Seen verfügen über keine rettungsdienstliche Infrastruktur.
Damit Badegäste ein ungefährdetes Badevergnügen genießen können, verweist dass Bürger- und Ordnungsamt auf die öffentlichen Freibäder im gesamten Duisburger Stadtgebiet. Ferner sind in Duisburg drei Seen als Badegewässer zugelassen. Dabei handelt es sich um den Kruppsee, Wolfsee und Großenbaumer See. Dort wird auch regelmäßig die Wasserqualität untersucht. Die Ergebnisse sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de nachzulesen. Alle anderen Seen sind nicht als Badegewässer zugelassen.

Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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