Seniorengesellschafter: Altes Amt mit neuen Aufgaben

v.l.n.r.: Manfred Lesar, Kirsten Lommen, Leonie Pawlak, Bürgermeiter Johannes Diks.
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Gesellschafterin - die Existenzform ist keine Erfindung der Gegenwart. Begleiten, vorlesen, spielen... An Höfen und im Großbürgertum war es vorwiegend für die Frauen üblich, sich mit Gesellschaftsdamen zu umgeben, die für Unterhaltung und Kurzweil sorgten.

Keine hauswirtschaftlichen Aufgaben, keine Körperpflege – nur die Unterhaltung der Auftraggeberin war das Ziel der Verbindung. Die Gesellschaftsdamen wurden häufig auch zu engen Vertrauten, im Rahmen des asymmetrischen Verhältnisses auch Freudinnen-Ersatz.

Die Zielgruppe hat sich geändert, der Charakter der Beziehung zwischen dem Seniorengesellschafter und dem begleiteten Senior, der Seniorin entspricht aber durchaus noch dem ursprünglichen Gedanken: Das Haus der Familie hat die ersten zehn Bürgerinnen zu Seniorengesellschaftern qualifiziert. Am 9. April beginnt ein weiterer Qualifizierungskurs und Kirsten Lommen, Leiterin der Familienbildungsstätte ist, ebenso wie Bürgermeister Johannes Diks, zuversichtlich, dass zunehmend mit Bekanntwerden dieser Möglichkeit auch Bedarf angemeldet ist.

Hemmschwellen überwinden

Der sei sicherlich objektiv vorhanden, glaubt Leonie Pawlak, Vorsitzende des Seniorenrates in Emmerich: “Man muss aber eine große Hemmschwelle überwinden, um einen Gesellschafter anzufordern. Dann gibt man Unzulänglichkeiten, Schwäche und Hilfsbedürftigkeit zu, und das hat besonders die Kriegsgeneration nicht gelernt. Die war nämlich schon glücklich, wenn sie das Leben behalten hat. Forderungen nach einem Mehr an Glück, Mehr an Lebensqualität, Mehr an Zufriedenheit verbietet sich wohl bei denen, die mit dem Leben davon gekommen sind!“. Gemeinsam hat das „Lokale Bündnis für Familien“, finanziell unterstützt von der Stadt Emmerich und in Zusammenarbeit mit dem Haus der Familie die Qualifizierung zum Seniorengesellschafter auf die Bahn gebracht. Begleitung bei Behördengängen, ein Ausflug ins Café oder Kino, Gesellschaftsspiele oder vorlesen... die Aufgaben sind dieselben wie vor Hunderten von Jahren. Dazu ist es aber schon wichtig zu wissen, wie nähere ich mich einem mir bislang nicht bekannten Menschen, wie kann ich auf eine nicht entwürdigende Weise einer blinden Seniorin im Café beim Essen helfen, oder wie funktioniert ein Rollator. Pflegerische Aufgaben oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten gehören nicht zu den Aufgaben des Gesellschafters, der seinen Einsatz im Bereich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung hat. Dabei handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, wobei der Gesellschafter und 'sein' Senior sich aber auch über Dinge wie Fahrtkostenerstattung oder die Erstattung von Auslagen vereinbaren können.

Aspekte des demografischen Wandels, Grundlagen der Kommunikation mit älteren Menschen, Rechtliche Rahmenbedingungen, altersspezifische Erkrankungen, Erste Hilfe ... die Themen, die bei der Qualifizierung behandelt werden, sind vielfältig. Die Kursteilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Bei regelmäßigen Treffen, die im Abstand von etwa sechs Wochen stattfinden, tauschen die Gesellschafter ihre Erfahrungen aus. Wer sich für die Qualifizierung zum Seniorengesellschafter interessiert, kann sich auch im Rahmen einer kostenlosen Info-Veranstaltung am Dienstag, 6. März, 18 bis 19.30 im Haus der Familie informieren.

Autor:

Caroline Büsgen aus Emmerich am Rhein

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