Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Emmerich
Verlängerung der staatlichen Maßnahmen beschlossen

Foto: LK

Die Überbrückungshilfe in Emmerich für kleine und mittlere Unternehmen geht in die Verlängerung. Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember dieses Jahres, Anträge können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden, teilt die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Emmerich mit.
Bei der Fortsetzung der Überbrückungshilfe werden die bisherigen Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate pro Monat maximal 50.000 Euro an Förderung erhalten.
Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen. Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche.
Überbrückungshilfe beantragen können auch Unternehmen, die zwar wieder geöffnet sind, aber dauerhaft mit reduzierter Kapazität fahren müssen und deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, wie zum Beispiel Gastronomie oder Einzelhandel.
So gelten ab der Förderphase „September – Dezember“ eine niedrigere Eintrittsschwelle und folgende Vereinfachungen.

Flexibilisierung der Eintrittsschwelle

Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro. Künftig werden erstattet: 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten), 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).
Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Diese und weitere Informationen sind im Netz auf der Seite des Finanzministeriums nachzulesen: www.bundesfinanzministerium.de/Ueberbrueckungshilfe-verlaengert. Anträge für die Förderphase „September – Dezember“ werden voraussichtlich ab Mitte Oktober über die Online-Plattform des Bundes von den Steuerberatern gestellt werden können: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH.

Autor:

Lokalkompass Emmerich aus Emmerich am Rhein

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