Digital und stationär "zusammendenken"
Förderung für den Einzelhandel

 Mit "Homeshopping Emmerich" haben die Wirtschaftsförderung und viele Einzelhändlern den ersten Schritt in die Digitalisierung gemacht. 
Foto: Wirtschaftsförderung
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Das Wirtschaftsministerium des Landes NRW hat ein Sonderprogramm für den Einzelhandel vorgestellt. Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ - Sonderprogramm 2020“ will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten.

Laut NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart richtet sich der Projektaufruf an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- und Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen.

Die Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der nicht zurückzahlbaren Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen.

Förderfähig sind externe Beratungskosten sowie projektbezogene Sachausgaben. Gefördert werden Unternehmen, die sich unter Zuhilfenahme entsprechender IT-Dienstleistungen und/oder beratender Dienstleistung (etwa Schulung) sowie die Anschaffung notwendiger Hard- und Software erstmalig digital aufstellen oder den Auf- und Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen.

"Homeshopping Emmerich"

Sara Kreipe, Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Emmerich, freut sich über dieses Sonderprogramm: „Mit ´Homeshopping Emmerich´ haben wir in der Corona-Krise bereits mit vielen Einzelhändlern den ersten Schritt in die Digitalisierung des Einzelhandels gemacht. Jetzt können wir helfen, die für das jeweilige Unternehmen notwendige digitale Maßnahme, Anschaffung oder Beratungsleistung - zum Beispiel Website, Social Media Account oder Image-Filme - zu finden und begleiten bei der Umsetzung des Projektes nach positiver Förderzusage. Zudem beraten wir bei der Antragstellung.“ Projektanträge können bis zum Montag, 31. August, im Netz unter www.ptj.de/forschungsfoerderung/digitaler-einzelhandel/sonderprogramm2020 gestellt werden.

Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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