Emmerich - Kleve - Goch: Die Gefahren eines weiteren Baggerlochs / Pressemittteilung von EDEN e.V. vom 16.05. 2017

Neuabgrabung Bislich-Histenbruch

EDEN e.V. warnt vor weiteren Eingriffen in den Grundwasserkörper

Im Bereich Bislich sind neue, sehr großflächige Kiesabgrabungen (99,8 Hektar + ca 50 Hektar) mit verbleibenden Wasserflächen geplant, auf die EDEN e.V hinweist.

Jeder Bürger hat bis zum 02.06.2017 die Möglichkeit den Abgrabungsantrag auf der Seite der Kreises Wesel unter Kreis Wesel aktuelle Offenlagen einzusehen.
Der Gesetzgeber sieht solche Offenlegungen vor, damit JEDER Bürger die Möglichkeit hat, sich über solche Vorhaben zu informieren und dadurch die Chance erhält beim zuständigen Kreis Wesel einen Einwand zu erheben.

EDEN e.V. fordert alle Bürger insb. aus den Gebieten Bislich, Bergerfurth, Diersfordt, Mehr, Haffen und auch Mehrhoog eindringlich dazu auf, sich im eigenen persönlichen Interesse mit diesen Unterlagen auseinander zu setzen und entsprechende Einwände oder Bedenken bis zum 15.06.2017 schriftlich oder mündlich beim Kreis Wesel kundzutun, ggf. unter Hinzuziehung von fachlicher Hilfe.

In solchen Einwendungen kann jeder Bürger (insofern er betroffen ist oder auch nur fühlt) sowohl sein Nichteinverständnis äußern- angefangen z.B. wg. der weiteren unwiederbringlichen Zerstörung der Niederrheinischen-Flächen bis hin zu fachlich/technisch begründeten Bedenken oder konkreten Einwänden, die seiner Meinung nach dem Vorhaben entgegenstehen. 

Im Juni 2016 stiegen die Baggerseepegel nach den Starkregenfällen bei gleichzeitigem länger anhaltenden (nur) mittleren Rheinhochwasser deutlich an. Was wird erst passieren bei einem richtigen Hochwasser mit gleichzeitiger Starkregensituation, fragt EDEN. Hinzu kommt, dass das in weiten Teilen weggebaggerte altbewährte Grabenentwässerungssystem nicht mehr die frühere Kapazität hat, das gesammelte Oberflächenwasser (nach [Stark]-Regen) Richtung Rhein wegzuleiten.

Das vom Deichverband Bislich-Landesgrenze zusätzlich praktizierte Wasserparken in Baggerlöchern sieht EDEN äußerst kritisch, da dadurch die Grundwasserspiegel in der Umgebung noch mehr ansteigt mit womöglich gravierenderen Folgen als sie Land und Leute im Juni letzten Jahres großräumig erleiden mussten.  

EDEN e.V. hält aufgrund der massiven Abgrabungen eine Untersuchung des Grundwasserkörpers im Polder Bislich/Haffen-Mehr für dringendst erforderlich, damit darauf basierend ein Grund- und Oberflächenwasser-Management zum Schutz für die dort wohnende und arbeitende Bevölkerung entwickelt werden kann.

Zwischen Bislich und Rees, einem Gebiet von ca. 40 km² befinden sich heute bereits mehr als 10 km² reine Abgrabungswasserflächen, gespeist und beeinflusst von in Richtung Rhein strömendem Grundwasser, dessen Abtransport jedoch durch die Rheinpegelstände beeinflusst wird.
Weitere Einflüsse des Grundwasserstandes ergeben sich durch die Verfüllungen von Kiesabgrabungen mit weniger wasserdurchlässigen Materialien, sowie dem abgrabungsbedingten, großflächigen Abtrag der 1,5 bis zu 4,0 m Auelehmschichten, die ja einen gewissen „Schutz“ vor aufsteigendem Grundwasser darbieten.

„Wer im vergangenem Jahr  Grundwasser in seinem Haus hatte, der weiß, welchen Schaden er hatte und welche eigenen persönlichen und finanziellen Kräfte das forderte“, so Heinz van Laak, 1.Vorsitzender EDEN.

„Es ist enorm wichtig, dass sich die Bürger mit dieser Thematik beschäftigen“ so die EDEN-Sprecher Melanie Gronau und Dr. Leo Rehm. „Schon auf der ersten Seite des Hydrogeologischen Gutachtens für die neu beantragte Abgrabung Histenbruch in Bislich wird darauf hingewiesen, dass es bei diesen Abgrabungen im Hochwasserfall zu hohen Grundwasserständen und in Teilbereichen zu einem Übertreten des Grundwasserspiegels oberhalb des benachbarten Geländeniveaus kommen kann - also Überschwemmungen. Zusätzliche Starkregenfälle wurden leider nicht berücksichtigt, was unserer Meinung nach wegen der enormen Schäden am Eigentum der Bürger, sowie der immensen landwirtschaftlichen Verluste im vergangenen Jahr aber definitiv hätte berücksichtigt werden müssen.“
 
Bei einer modellbedingten rechnerischen Unschärfe von 30-40 cm wird im Schlussresüme` seitens des hydrogeologischen Gutachterbüros Borchert sogar darauf hingewiesen: „Um abschließend beurteilen zu können, in wie weit See-nahe Uferbereiche überflutet werden können, liegen bislang keine ausreichend engständigen Geländehöhen vor.“
  
EDEN rät: Jeder Bürger sollte das ihm gesetzlich gebotene Mittel nutzen und sich zu seinem eigenen Schutz mit der Offenlage dieses Abgrabungsantrages auseinandersetzen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von fachlicher Hilfestellung, um bei Betroffenheit einen entsprechenden Einwand an den Kreis einzureichen. Weiteres unter www.eden-niederrhein.de
 
 

Autor:

Imke Schüring aus Wesel

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