Gesundheitszentrum Elten Teil II - Bebauungsplanverfahren EL 15/1 - Klosterstr./ Streuffstr.

Zum Ortsausschuss am Donnerstag, 29.09.2016

Bebauungsplanverfahren EL 15/1 - Klosterstr./ Streuffstr.

Das Bebauungsplanverfahren Gesundheitszentrum Klosterstraße kann nach der Lektüre der Verwaltungsvorlage zum jetzigen Zeitpunkt nur abgelehnt werden.

„Die Verwaltungsvorlage zum Ortsausschuss (29.09.2016) liest sich aus meiner Sicht wie ein Gefälligkeitsgutachten“, so der AfD- Ratsherr Christoph Kukulies.

Kritisch zu bewerten ist, dass es noch keine vertragliche Zusage eines Arztes gibt, sich in den neu zu schaffenden Räumen im Bauprojekt niederzulassen.

Eine vertragliche Zusage eines Mediziners allein, könnte eine großzügigere Auslegung der Verwaltungsvorlage rechtfertigen. Ist Elten doch auf ein ärztliche Nahversorgung angewiesen.

Nach dem Lesen der Verwaltungsvorlage ergeben sich mehr Fragen als Antworten.

In der Bürgerbeteiligung teilten Anwohner mit, dass es schon zum jetzigen Zeitpunkt zu verkehrsbedingten Beeinträchtigungen in der Streuffstraße kommt.

Diese Anmerkung wischt der Fachbereich 5 mit zwei Sätzen in der Stellungnahme fort: „Es ist nicht bekannt, dass es in der Vergangenheit zu wesentlichen Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf gekommen ist“.

Des Weiteren wird in der Stellungnahme behauptet: „ Den Verkehrsteilnehmern in diesem Bereich muss die Kenntnis der örtlichen Verhältnisse unterstellt werden.....“. Für mich schwer vorstellbar bei einem stets wechselnden Nutzerkreis einer Arztpraxis und/oder eines Physiotherapeuten.

Die Stellplatzfrage wirft ebenfalls Fragen auf. Verwaltungsseitig will man auf eine Vorgabe zur Anzahl der geforderten Stellplätze warten, also bis eine konkrete Nutzung des geplanten Gebäudes durch den Bauherren beantragt wird.

Auch wird durch den Investor noch nicht konkretisiert, wie die vorgegebene Erwerbsoption, einer angrenzenden Freifläche realisiert werden soll.

Die Verwaltung verzichtet auf eine Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes, da offensichtlich noch keine verbindlichen Vereinbarungen mit zukünftigen Nutzern geschlossen wurden.

Ernst wird es bei der Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde zum Brandschutz.

Den Forderungen der Bauaufsicht nach einem zusätzlichen 2. Fluchtweg am Gebäude und einer Optimierung der Anfahrtswege für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr wird nicht ausreichend gefolgt.

Weitere Mängel lesen sich in der 14-seitigen Verwaltungsvorlage, dessen Aufzählung hier den Rahmen sprengen würden.

Zum jetzigen Planungsstand ein klares „NEIN“ zum Bauvorhaben.

Mehr Informationen: http://194.77.241.26/bi/to0040.asp?__ksinr=2645

Autor:

Christoph Kukulies aus Emmerich am Rhein

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