Zuvor gab es zahlreiche Beschwerden über wilden Müll und bauliche Mängel
Problem-Inmmobilie an der Wolbeckstraße geräumt und versiegelt

Das Ordnungsamt war bei der Begehung der Immobilie mit dabei.  | Foto: Moritz Leick/Stadt Essen
  • Das Ordnungsamt war bei der Begehung der Immobilie mit dabei.
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Die Beschwerden waren vielfältig: Wilde Müllablagerungen, häufige Mieterwechsel, bauliche Mängel. Nach mehreren durchgeführten Kontrollen wurde jetzt eine Problem-Immobilie im Stadtteil Altenessen geräumt und versiegelt.

Bereits am vergangenen Donnerstag wurde die Immobilie (4.6.) mit dem Ordnungsamt, der Wohnungsaufsicht, dem Jugendamt der Stadt Essen sowie der Feuerwehr Essen und mit Amtshilfe der Polizei Essen begangen. 19 Personen sind in dem Gebäude an der Wolbeckstraße gemeldet, davon sind elf Personen unter 18 Jahre alt. Bei der Begehung wurden allerdings auch mehrere Personen angetroffen, die nicht an der Adresse gemeldet sind.

Stromversorgung per Verlängerungskabel

Die Situation vor Ort wies teils schwere bauliche und hygienische Mängel auf: Die Stromversorgung wurde beispielsweise über mehrere Verlängerungskabel aus einer anderen Wohnung außen am Haus entlang geleistet. An dieser Konstruktion wurden weitere Elektrogeräte sowie weitere Mehrfachsteckdosen angeschlossen. Die Wände des Hausflures wiesen teilweise starke Feuchtigkeitsschäden auf. Die Decke im Hausflur war im Bereich des Dachgeschosses teilweise, wahrscheinlich aufgrund eines zurückliegenden Wasserschadens, abgesenkt. Eine Flurfensterscheibe fehlte komplett. Hinter einem Sicherungskasten konnte festgestellt werden, dass es dort in der Vergangenheit augenscheinlich gebrannt hatte. Eine Wohnung im Dachgeschoss ist nicht für Wohnzwecke genehmigt und darf so nicht genutzt werden.

Bewohner über Räumung informiert

Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden entsprechend über die Räumung informiert. Keine Person musste durch die Stadt Essen untergebracht werden. Einen Tag später wurde das Haus verschlossen und versiegelt. Der Eigentümer der Immobilie wurde kontaktiert und über die Räumung informiert. Er steht nun in der Pflicht, die bestehenden Mängel zu beheben. Dies wird im Rahmen von Nachkontrollen überprüft, bevor die Immobilie für eine Nutzung wieder frei gegeben werden kann.

Autor:

Christa Herlinger aus Essen-Borbeck

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