Am 1. April tritt der Luftreinhalteplan in Kraft mit mehr als 50 Maßnahmen auf der Agenda
Weg frei für bessere Luft in Essen

Am 1. April tritt der Luftreinhalteplan Essen in Kraft. | Foto: © oatawa - stock.adobe.com
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Er zur Einsicht offen, am 1. April tritt er nun in Kraft: Der Luftreinhalteplan Essen, genauer gesagt die Planergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 – Teilplan West – für den Bereich der Stadt Essen. Damit sind die formalen Voraussetzungen geschaffen, die Luftqualität in Essen zu verbessern. Insgesamt 50 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen stehen auf der Agenda. 

Gemeinsam mit der Stadt Essen hat die Bezirksregierung das umfangreiche Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Luftqualität erarbeitet. Unterstützt wurde sie dabei durch eine Projektgruppe mit Vertretern unter anderem von Umweltverbänden und Verwaltung sowie aus den Bereichen Wirtschaft, Handwerk und Verkehr.

Weg frei für schnelle Lösungen 

Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: „Nach dem erfolgreichen Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster war der Weg frei für eine schnelle Lösung. Essen wird so zu einem Vorbild für eine nachhaltige Mobilität der Zukunft.

Jahresmittelwerte stark absenken

Der Luftreinhalteplan Essen enthält mehr als 50 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Er umfasst neben den Maßnahmen, die im gerichtlichen Vergleich zwischen dem Land NRW, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Stadt Essen vor dem vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vereinbart worden sind, eine Vielzahl weiterer Maßnahmen, die zu einer stärkeren Absenkung der Jahresmittelwerte beitragen sollen.

Nachrüstungen im ÖPNV

Herauszuheben sind hierbei der Austausch und die Nachrüstung von Fahrzeugen im ÖPNV sowie bei kommunalen Unternehmen, die umweltsensitive Lichtsignalanlagensteuerung, die den Zufluss zu kritischen Bereichen der Alfredstraße reguliert, die Einrichtung einer Umweltspur für den ÖPNV und Fahrradverkehre, der Ausbau bestehender bzw. Bau neuer P&R-Anlagen sowie der Ausbau der Parkraumbewirtschaftung. Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan enthält zudem Maßnahmen zur Förderung und Attraktivierung des ÖPNV und des Radverkehrs, zum Ausbau der Elektromobilität, sowie durch beispielsweise von Wirtschaftsverbänden und Stadt Essen gemeinsam initiierte Aktionen und Veranstaltungen.

Ziel: Grenzwerte schnellstmöglich einhalten

Mit den vorgesehenen und zu einem großen Teil bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird der Stickstoffdioxidgrenzwert schnellstmöglich eingehalten.

Download oder persönliche Einsicht

Der Plan wird  bis 14. April 2020auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden. Der Plan wird der Öffentlichkeit zum Inkrafttreten auch dauerhaft als Download auf der Homepage der Bezirksregierung zugänglich gemacht unter  
https://www.brd.nrw.de/Umweltschutz_Luftreinhaltung/Luftreinhalteplaene.html.
Außerdem wird er öffentlich ausgelegt. Die persönliche Einsicht ist möglich im Umweltamt an der Natorpstraße 27. Aufgrund der derzeitigen Sondersituation wegen der Krankheitsfälle aufgrund von Covid-19-Infektionen (Coronavirus) wird um eine vorherige  Anmeldung (nach Vereinbarung unter 0201/88-59221 oder per E-Mail an info@umweltamt.essen.de gebeten).

Autor:

Christa Herlinger aus Essen-Borbeck

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