Suche nach Plan B - verkaufsoffene Sonntage in Borbeck gekippt

Volles Haus bei der Autoschau. Allerdings wird die in diesem Jahr  nicht in Kombination mit einem verkaufsoffenen Sonntag stattfinden.  Archivfoto: Debus-Gohl
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  • Volles Haus bei der Autoschau. Allerdings wird die in diesem Jahr nicht in Kombination mit einem verkaufsoffenen Sonntag stattfinden. Archivfoto: Debus-Gohl
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Die Vorbereitungen für die Autoschau laufen auf vollen Touren. Vom 26. bis 28. Mai soll die Traditionsveranstaltung in den Straßen und auf den Plätzen der Ortsmitte nun zum 35. Mal Fans von Neuwagen und chromblitzenden Oldtimern nach Borbeck locken - so ist geplant. Doch die Ergebnisse des Erörterungstermins und die gestrige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen könnten den Organisatoren des Initiativkreises Centrum Borbeck (CeBo) einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen.

Am Freitag vergangener Woche wurden die vorgesehenen 28 verkaufsoffenen Sonntage in Essen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen rechtlich besprochen. Per Eilantrag. Grund war eine Klage der Gewerkschaft ver.di. Das Ergebnis ist eindeutig: Keiner der geplanten Sonntage würde nach Ansicht der Verwaltungsrichter gerichtlich standhalten können.

Oberbürgermeister sieht Landesregierung in der Pflicht

Die "materialrechtlichen Voraussetzungen des Ladenöffnungsgesetzes" in der aktuellen Interpretation des Bundesverwaltungsgerichts seien nicht erfüllt, so die Argumentation der Verwaltungsrichter. Oberbürgermeister Thomas Kufen sieht jetzt den Gesetzgeber in NRW gefordert: "Denn die Anforderungen, die er an die Möglichkeit der Sonntagsöffnung stellt, sind in der Praxis nicht erfüllbar. Das bringt besonders Stadtteile in schwierige Situationen." Kufen fordert Planungs- und Rechtssicherheit. "Wir brauchen faire Wettbewerbsbedingungen. Es kann nicht sein, dass an Sonntagen auf Trödelmärkten Neuwaren verkauft werden können, während der stationäre Einzelhandel keine Erlaubnis erhält, an ausgewählten Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Landtag und Landesregierung sind hier in der Pflicht."

Gesetz bietet keinen Raum für Pseudoanlässe

Mit dieser Meinung steht der Oberbürgermeister nicht alleine da. Rückendeckung gibt es auf breiter Linie. Einzig die Linke sieht sich bestätigt. Ihre Kritik: Die Anlässe für verkaufsoffene Sonntage seien konstruiert, die gesetzlichen Bestimmungen in Essen bewusst weitmaschig ausgelegt worden. "Obwohl das Ladenschlussgesetz NRW keinen Raum für Pseudoanlässe bietet."
Anders sieht man das bei der FDP. Dort hält man ein Verbot von verkaufsoffenen Sonntagen für schädlich in Sachen Stadtteilentwicklung. "Die Bestätigung der Klage gegen die verkaufsoffenen Sonntage bedeutet dunkle Zeiten für Stadtteilzentren und ehrenamtlichen Veranstalter", so Hans-Peter Schöneweiß, Fraktionschef der Essener FDP. Auch die Freien Demokraten erwarten nun eine Reaktion der Landesregierung. Die Entscheidungsfreiheit insbesondere von mittelständischen Unternehmen im Handels- und Dienstleistungssektor sei durch die bürokratische, wirtschaftsunfreundliche Landespolitik immens eingeschränkt.

Es trifft in diesem Fall die Falschen

Kritik gibt's auch von Seiten der CDU. Thomas Mehlkopf-Cao, Fraktionsvorsitzender der CDU Borbeck, sieht mit der Entscheidung genau die Falschen getroffen. "Nämlich diejenigen, die sich darum bemühen, den Standort Borbeck attraktiv zu halten." Und gerade die Geschäftsleute in Borbeck, so argumentiert Mehlkopf-Cao, gefährden durch ihre Beteiligung an einem verkaufsoffenen Sonntag nicht den Sonntag als arbeitsfreien Tag für Familie, Kultur und Religion. "Sie stehen zumeist selbst im Geschäft."
Das sieht die Gewerkschaft völlig anders. Das Gesetz lege fest, dass Arbeit am Sonntag traditionell keinen Platz hat. Durch die Aussagen der Verwaltungsrichter sehen sich die Gewerkschafter in ihrer Argumentation bestätigt - vor allem auch, was die ihrer Meinung nach zu liberalen Öffnungszeiten angeht.
Das Ringen zwischen Gewerkschaft, Kommunen und Handel geht also in eine neue Runde. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte für NRW Regeln festgelegt, wann eine Kommune einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen darf. Es müsse klar sein, dass es einen echten Anlass gebe, um vom Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen abzuweichen, so die Richter in ihrer damaligen Begründung.

Gewerkschaft sieht alle geplanten verkaufsoffenen Sonntage für rechtswidrig

Die Gewerkschaft hält alle 28 geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Essen für rechtswidrig. Deswegen auch die Klage bei Gericht. Und der parallel eingereichte Eilantrag. Dadurch kann schon der verkaufsoffene Sonntag am 2. April in der Innenstadt, in Altenessen und in Werden gekippt werden. Der Klageweg allein hätte zu lange Zeit in Anspruch genommen. Ohne die Möglichkeit des Eilverfahrens wären die genehmigten Termine in Essen durch.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Auf einen Schlag sind nun nicht nur die Veranstaltungen am 2. April gestrichen. Betroffen sind alle 28 Termine, also auch der zur Autoschau im Mai sowie der November-Termin zum Start der Lichtwochen in Borbeck.
Klaudia Ortkemper, 1. Vorsitzende des Initiativkreises Centrum Borbeck, kurz CeBo, hat Vorstand und Beirat für den heutigen Mittwoch zu einer Sitzung eingeladen. Thema des Abends sind natürlich Autoschau und Oldtimertreffen. "Wir müssen überlegen, ob wir alles wie geplant durchführen - nur eben ohne verkaufsoffenen Sonntag. Oder aber es kommt Plan B zum Tragen."
Wie der aussehen könnte, das wollen die Verantwortlichen heute Abend diskutieren.

Volles Haus bei der Autoschau. Allerdings wird die in diesem Jahr  nicht in Kombination mit einem verkaufsoffenen Sonntag stattfinden.  Archivfoto: Debus-Gohl
Wenn ich einmal groß bin... Noah gefiel der Austin A7 Chummy,  Baujahr 1927 | Foto: Debus-Gohl
Autor:

Christa Herlinger aus Essen-Borbeck

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