Wahlbenachrichtigungen gehen bis 3. September raus

Bis zum 3. September werden die Wahlunterlagen verschickt. | Foto: Lokalkompass.de/Deutsche Post AG
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Die Bundestagswahl rückt mit Riesenschritten näher. Seit vergangener Woche werben die Parteien mit teils großflächigen Plakaten im Stadtgebiet für ihre Kandidaten. Gewählt wird am Sonntag, 24. September.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltag mit Hauptwohnung in Deutschland gemeldet sind oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

419.492 Essener sind wahlberechtigt

In Essen waren zum Stichtag (13. August) 419.492 Personen wahlberechtigt. Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, erhalten bis zum 3. September ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Wer sie bis zu diesem Termin nicht bekommen hat, kann bei der Telefon-Hotline des Wahlamtes unter 88 12345 eine neue Karte beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte stehen der Wahlbezirk und das Wahllokal, in dem die Stimme abgegeben werden kann. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Unter www.essen.de/wahlen können Briefwahlunterlagen aber auch per Online-Formular beantragt werden.
Per Post gestellte Briefwahlanträge müssen in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt geschickt werden. Sie sollten spätestens am Donnerstag, 21. September, im Wahlamt Essen (Stadt Essen, Wahlamt, 45111 Essen) eingegangen sein.

Briefwahl nur mit Wahlbenachrichtigung oder Personalausweis

Alternativ können Wählerinnen und Wähler vom 28. August bis zum 22. September im Gebäude des Wahlamtes Essen – Kopstadtplatz 10, 2. Etage – während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 bis 16 Uhr persönlich die Briefwahl vornehmen. Benötigt wird dafür die Wahlbenachrichtigungskarte beziehungsweise mindestens der Personalausweis oder Reisepass.
Wahlbriefe müssen so rechtzeitig versandt werden, dass sie am Wahltag bis 18 Uhr eingehen. Praktisch heißt das: Der Wahlbrief muss am Samstag vor der Wahl, also am 23. September, von der Deutsche Post AG in der Poststelle des Rathauses eingeliefert werden oder noch am Wahltag bis 18 Uhr vom Wahlberechtigten selbst in den Hausbriefkasten des Rathauses (45127 Essen, Porscheplatz 1) oder des Wahlamtes (45127 Essen, Kopstadtplatz 10) eingeworfen werden.

Bei Fragen hilft die Telefon-Hotline

Bei Fragen zum Thema hilft das Wahlamt unter der Telefon-Hotline 88 12345 weiter. Zusätzliche Informationen über die Bundestagswahl finden Interessierte außerdem im Internet auf www.essen.de/wahlen (Rathaus, Wahlen und Abstimmungen) oder unter www.bundeswahlleiter.de. 

Autor:

Christa Herlinger aus Essen-Borbeck

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