Madeleine-Urteil ist rechtskräftig

Knapp ein dreiviertel Jahr nach dem letzten Prozesstag ist das Urteil im Mordfall Madeleine gültig.

Im Februar wurde das Urteil durch Richter Andreas Labentz gesprochen: Lebenslange Haft für Günther O., der seine Stieftochter im Februar 2014 ermordet und in seinem Dellwiger Schrebergarten einbetoniert hatte. Neben der lebenslänglichen Haft für den Mord erhielt er zusätzlich vier Jahre Gefängnis für den sexuellen Missbrauch seiner 23-jährigen Stieftochter Madeleine Witteck in fünf Fällen zwischen 2004 und 2008, darunter auch ihre Entjungferung.
Die Verurteilung des 48-Jährigen wurde nun durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt und damit rechtskräftig. Der Essener, der seine Tat bis zum Ende als einen Unfall bezeichnete, muss aufgrund der „besonderen Schwere der Schuld“ mit mindestens 20 Jahren Haft rechnen. Vorzeitig entlassen wird er wohl jedenfalls nicht. Den Missbrauch hatte Günther O. in seiner Einlassung selbst in vollem Umfang eingeräumt, nicht aber den Mord an der Gelsenkirchenerin.
Ebenfalls rechtskräftig ist bereits das Urteil im Falle des 22-jährigen Daniel O., der Halbbruder der Getöteten. Er hatte als Lockvogel fungiert und dafür eine Haftstrafe von vier Jahren erhalten. „Es tut mit wirklich leid, was mit meiner Schwester passiert ist“, lauteten dessen letzte Worte im Prozess. Sein Vater hingegen hüllte sich bis zuletzt in Schweigen. sara

Chronologie:

Tote aus dem Kleingarten ist vermisste Madeleine

Anklage gegen Madeleines Stiefvater wegen sexuellen Missbrauchs

Mord-Prozess Madeleine: Günther und Daniel O. schweigen

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Urteil im Madeleine-Prozess: Lebenslang für Günther O.

Autor:

Sara Drees aus Dortmund

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