Mehr Demokratie für Oberbürgermeisterwahlen erhalten
GRÜNEN-Vorsitzende Gehring/ Eğlence: Ein guter Tag für lokale Demokratie - offenes Rennen zur OB-Wahlen in unserer Stadt

Da kaum zu erwarten ist, dasss bereits im ersten Wahlgang ein Kandidat der Oberbürgermeisterwahl im nächsten Jahr mehr als 50 Prozent erreicht, kann der Kampf ums Essener Rathaus im September 2020  jetzt gerechter ausgehen. Grüne freuen sich natürlich auch über damit deutlich gewachsene Erfolgschancen für ihren Oberbürgermeisterkandidaten Mehrdad Mostofizadeh. | Foto: Walter Wandtke
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  • Da kaum zu erwarten ist, dasss bereits im ersten Wahlgang ein Kandidat der Oberbürgermeisterwahl im nächsten Jahr mehr als 50 Prozent erreicht, kann der Kampf ums Essener Rathaus im September 2020 jetzt gerechter ausgehen. Grüne freuen sich natürlich auch über damit deutlich gewachsene Erfolgschancen für ihren Oberbürgermeisterkandidaten Mehrdad Mostofizadeh.
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20. Dezember: Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Abschaffung der Stichwahl in NRW erklären die beiden Essener GRÜNEN-Vorsitzende Gönül Eğlence und Kai Gehring:
„Das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht hat die GRÜNE Sicht bestätigt, dass die Abschaffung der Stichwahl durch CDU und FDP eine Schwächung der Legitimation der Oberbürgermeister bedeutet und deswegen verfassungswidrig ist - darüber freuen wir uns.
Für die schwarz-gelbe Landesregierung ist diese Entscheidung eine krachende Niederlage, für die Kommunalwahlen und die Wählerinnen und Wähler ein demokratischer Fortschritt.
Nur wenige Monate vor den NRW-Kommunalwahlen ist das ein Paukenschlag und großer Oppositionserfolg, der auch für die Wahl der Essener OB-Kandidaten die Bedingungen ändert. Mit Mehrdad Mostofizadeh haben wir GRÜNE in Essen unseren OB-Kandidaten im November nominiert und damit unsere Chance auf einen Wahlerfolg verbessert.
Die Essener Ergebnisse bei der Europawahl haben gezeigt, dass - wie vielerorts in NRW- zwei Parteien mit nur geringem Stimmenunterschied um Platz 1 stritten. In Essen lagen wir GRÜNE und die CDU nur rund 1000 Stimmen auseinander, also quasi gleichauf. Damit halten wir das Rennen um die Essener Stadtspitze für offen und freuen uns auf eine faire und noch spannendere Wahlauseinandersetzung.

Parteipolitische Gründe für versuchte Abschaffung der OB-Stichwahl

Bei der Abschaffung der Stichwahl standen offenkundig parteipolitische Interessen der CDU im Vordergrund, denn deren Kandidaten hatten bei Stichwahlen landesweit vielerorts das Nachsehen. Jetzt rächt sich, dass sich die Landesregierung über Monate verweigert hat, die Mahnungen aus vielen Kommunen und von Rechtsexperten Ernst zunehmen.
Für eine starke lokale Demokratie ist es eine historische Entscheidung, dass CDU und FDP mit ihrer Abschaffung der Stichwahl gescheitert sind und ein höheres Maß an Legitimation bei den Kommunalwahlen 2020 wieder gelten wird.
Mehrdad Mostofizadeh, stellvertretender Vorsitzender und kommunalpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:
„Wir freuen uns sehr, dass das NRW-Verfassungsgericht unsere Sicht bestätigt hat, dass die Abschaffung der Stichwahl durch CDU und FDP eine Schwächung der Legitimation der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte bedeutet und daher verfassungswidrig ist. Das Gericht ist unserer Argumentation in allen wesentlichen Punkten gefolgt. Für die schwarz-gelbe Landesregierung ist diese Entscheidung eine verheerende Niederlage. Sie hatte sich über Monate geweigert, die Mahnungen von Rechtsexperten und aus den Kommunen zur Kenntnis zu nehmen. CDU und FDP waren 2017 mit dem Anspruch gestartet, Partner der nordrhein-westfälischen Kommunen sein zu wollen. Mit der Abschaffung der Stichwahl sollten jedoch allein parteipolitische Interessen vor allem der CDU bedient werden, deren Kandidaten häufig das Nachsehen bei Stichwahlen hatten.
Das Gericht bestätigt mit dem Urteil unsere Auffassung, dass CDU und FDP nicht – wie vom Gericht 2009 gefordert – nachweisen konnten, dass die veränderten Rahmenbedingungen eine Abschaffung der Stichwahl zulassen oder gar erfordern. Nicht zuletzt die Ergebnisse bei der Europawahl haben gezeigt, dass oft drei Parteien mit nur geringem Stimmenunterschied um Platz 1 stritten. Nicht selten hätte ein Bürgermeister ohne die Stichwahl fast drei Viertel der Stimmen gegen sich gehabt. Es ist wichtig für eine starke lokale Demokratie, dass CDU und FDP mit ihrer Abschaffung der Stichwahl gescheitert sind und ein höheres Maß an Legitimation auch bei den Kommunalwahlen 2020 wieder gilt.“

Städtetag freut sich über Planungssicherheit zur Kommunalwahl

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit Urteil gegen die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen eine Absage erteilt. Dazu sagte der Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Helmut Dedy:
„Das Gericht hat mit dem heutigen Urteil für Klarheit gesorgt und für Planungssicherheit bei den Kommunen. Nun ist die Landesregierung gefordert. Sie muss das Urteil schnell gesetzlich umsetzen. Denn schon in neun Monaten, am 13. September 2020, stehen die Kommunalwahlen an. Auf die möglichen zusätzlichen Stichwahlen müssen sich die Kommunen frühzeitig einstellen, denn diese sind gut vorzubereiten und zu organisieren.“
Hintergrund: Der Landtag hatte im April mit der Mehrheit der Regierungsparteien die Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen. Damit wurden die Stichwahlen abgeschafft. Bis dahin kam es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten, wenn zuvor kein Bewerber für ein Bürgermeister- oder Landratsamt mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hatte. Hiergegen hatten sich 83 Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtages in einem Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW gewandt. Die neue Regelung sei mit der Verfassung des Landes NRW unvereinbar. Dem hat sich das Gericht angeschlossen.
Umstritten war vor Gericht ebenso die mit dem Gesetz beschlossene Neueinteilung der Wahlkreise in Nordrhein-Westfalen. Hier sieht die neue Regelung vor, dass künftig nur noch Deutsche und EU-Bürger gezählt werden, die – nicht wahlberechtigten – Einwohner aus Drittstaaten dagegen nicht mehr. Das Gericht hat hierzu – wie nach der mündlichen Verhandlung vom 19. November 2019 zu erwarten war – die neue Regelung bestätigt. In Anlehnung an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes müssten Wahlberechtigte und nicht Einwohner als Maßstab für die Einteilung der Wahlkreise dienen.

Da kaum zu erwarten ist, dasss bereits im ersten Wahlgang ein Kandidat der Oberbürgermeisterwahl im nächsten Jahr mehr als 50 Prozent erreicht, kann der Kampf ums Essener Rathaus im September 2020  jetzt gerechter ausgehen. Grüne freuen sich natürlich auch über damit deutlich gewachsene Erfolgschancen für ihren Oberbürgermeisterkandidaten Mehrdad Mostofizadeh. | Foto: Walter Wandtke
Kai Gehring, grüner Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Essener Kreisverbands; Mehrdad Mostofizadeh, Grüner Landtagsabgeordneter und Oberbürgerbürgermeisterkandidat für Essen; Gönül Eğlence,  Vorsitzende des Essener Kreisverbands der Grünen und deren Oberbürgermeisterkandidatin in der vorhergehenden Wahl freuen sich über das urteil des NRW-Verfassungsgerichts zur Stichwahl. | Foto: Walter Wandtke
Autor:

Walter Wandtke aus Essen-Nord

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