Essener Rot-Kreuz-Schwestern und Kliniken erhalten Rechtssicherheit

Die Essener Bundestagsabgeordnete Jutta Eckenbach informiert über die heutige Änderung des DRK-Gesetzes im deutschen Bundestag
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Die Essener Bundestagsabgeordnete Jutta Eckenbach (CDU) hat heute im Bundestag für eine Änderung des DRK-Gesetzes gestimmt und sichert somit die Einsatzmöglichkeiten in den Essener Kliniken.

Die Änderung war notwendig, um die besondere und bewährte Organisationsform der Gestellung zu berücksichtigen und weiterhin zu ermöglichen. Mitglieder der Rot-Kreuz-Schwesternschaften arbeiten in den Kliniken – mit den gleichen Schutzrechten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - und sie sind zugleich Mitglieder einer wichtigen international handelnden Hilfsorganisation.
Hierzu die Bundestagsabgeordnete für den Essener Norden und Osten:

„Rot-Kreuz-Schwesternschaften sind keine Zeitarbeitsfirmen und die Tätigkeit ihrer Mitglieder ist keine Entleihung. Daher haben wir heute im DRK-Gesetz geregelt, dass sie hinsichtlich der 18-Monatsregel nicht dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterliegen und sie eben nicht nur maximal 18 Monate an den Kliniken eingesetzt werden dürfen.
Wir haben im Ausschuss für Arbeit und Soziales oft diskutiert und ich freue mich, dass die SPD unserer Argumentation nun doch gefolgt ist. Wir sorgen für Klarheit unter den Rot-Kreuzschwestern und -pflegern und insbesondere auch bei den Essener Kliniken.“

Über das DRK-Gesetz (Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen):
Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts nahmen sich in Deutschland vorwiegend kirchliche Schwesternschaften der Krankenpflege an und prägten von Beginn an ein Berufsbild im Rahmen der modernen Medizin und in pflegerischer Zusammenarbeit mit den Ärzten. Die Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes haben ihre Grundlage im humanitären Völkerrecht. Die Schwesternschaften und ihre Berufsangehörigen sind hierbei ein wichtiges Element innerhalb des DRK. Sie unterstützen den Sanitätsdienst der Bundeswehr und bilden den wesentlichen Personalbestand für den Alltag, für den Krisenfall, für Zivilschutz und Katastrophenhilfe sowie den Konfliktfall gemäß der entsprechenden Gesetze des Bundes und der Länder. Im Alltag sind sie regelhaft in das deutsche Gesundheits-, Pflege- und Sozialsystem eingebunden, was nur durch eine auf Dauer angelegte Personalgestellung sichergestellt werden kann.

Autor:

Jutta Eckenbach aus Essen-Nord

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