Hans-Willi Körfges/ Mehrdad Mostofizadeh / Ralf Nettelstroth: NRW leistet wieder Pionierarbeit

Mehrdad Mostofizadeh, Vorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW und Landtagsabgeordneter aus Essen.
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Kommunale Sperrklausel wird in der Verfassung verankert


Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet. Damit wird die 1999 abgeschaffte Sperrklausel bei Kommunalwahlen wieder eingeführt und in der NRW-Verfassung verankert. Das heißt: Nur wer mindestens 2,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erhält, darf in den Rat einziehen.

Zur 3. Lesung des gemeinsamen Gesetzentwurfs der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und CDU erklären:

Hans-Willi Körfges (stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion):
Das parlamentarische Vorhaben wurde ausführlich und gründlich beraten, unter anderem in einer umfangreichen Anhörung von Sachverständigen. Sowohl der Haupt-, als auch der Kommunalpolitische Ausschuss im Landtag haben dem Gesetzentwurf mit sehr großer Mehrheit zugestimmt. Wir haben die Argumente ernst genommen und kritisch hinterfragt. Und wir haben viel Rückenwind und Bestätigung mitbekommen: Vertreterinnen und Vertreter des Verfassungsrechts, der Politikwissenschaft, die drei Kommunalen Spitzenverbände, drei Kommunalpolitische Vereinigungen sowie zahlreiche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker haben uns in unserem Vorhaben bestärkt. Die Ergebnisse des Gesetzgebungsverfahrens zeigen sehr deutlich, dass die Festschreibung einer kommunalen Sperrklausel in der Landesverfassung sachlich richtig und notwendig ist. Sie ist vor allem auch verfassungsgemäß. In vielen Kommunen, vor allem in Groß- und Mittelstädten, ist die Funktionsfähigkeit mittlerweile erheblich gestört. Gerade durch die Besonderheiten des kommunalpolitischen Systems in NRW haben wir die Wiedereinführung der Sperrklausel erwogen.
Mehrdad Mostofizadeh (Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion):
Durch die starke Zersplitterung der kommunalen Parlamente werden Mehrheitsbildungen massiv erschwert. Zweierkonstellationen jenseits der Großen Koalition gibt es in der Regel nicht mehr. Für die Wiedereinführung der Sperrklausel spricht auch die Wahlrechtsgleichheit. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in einer Stadt mit einem großen Rat wie etwa in Köln oder Dortmund weit weniger als ein Prozent der Stimmen für ein Mandat ausreicht, während im Rat einer kleineren Kommune mehr als zwei Prozent notwendig sind. Insofern hat die Wiedereinführung einer landesweit einheitlichen Sperrklausel eine verfassungsorientierte Gleichstellungswirkung.
Ralf Nettelstroth (kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion):
Mit der Rückkehr zu einer Sperrklausel für die künftigen Kommunalwahlen wollen wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz der kommunalen Demokratie leisten. Wir wollen die Arbeitsfähigkeit der Räte und Kreistage sicherstellen und damit direkt die Städte, Gemeinden und Kreise stärken.
Denn wenn die kommunalen Parlamente wegen einer fehlenden Zugangshürde durch die Zersplitterung in ihrer Funktionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit bedroht sind, ist auch die Stärke unserer Kommunen bedroht. Daher muss die Politik alles daran setzen, die Arbeit der kommunalen Vertreterinnen und Vertreter zu verbessern. Damit sorgen wir auch in Zukunft dafür, dass die lokale Demokratie gelebt werden kann.

Autor:

Walter Wandtke aus Essen-Nord

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