CDU-Fraktion unterstützt Konzept zur Einbindung von Flüchtlingen in Gemeinwohlarbeit

Bild: Der stellv. Fraktionsvorsitzende der CDU Fraktion im Rat der Stadt Essen, Ratsherr Dirk Kalweit, fordert die Mindestlohnregelung für Flüchtlinge - gerade im Kontext von Berufspraktika - für diese Berufsneueinsteigergruppe zeitlich auszusetzen, um deren Chancen auf den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.
  • Bild: Der stellv. Fraktionsvorsitzende der CDU Fraktion im Rat der Stadt Essen, Ratsherr Dirk Kalweit, fordert die Mindestlohnregelung für Flüchtlinge - gerade im Kontext von Berufspraktika - für diese Berufsneueinsteigergruppe zeitlich auszusetzen, um deren Chancen auf den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Essen begrüßt die Bemühungen der Stadt Essen, die bei uns lebenden Flüchtlinge mit der Einbindung in Gemeinwohlarbeit eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen.

Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und sozial- und integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ratsherr Dirk Kalweit:

„Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Essen fordert schon seit langer Zeit Asylbewerbern und Flüchtlingen, insbesondere denen, die entweder noch auf die Eröffnung ihres Asylverfahrens warten oder deren Verfahren noch nicht zum Abschluss gelangt ist, eine sinnvolle Beschäftigung im Rahmen gemeinnütziger Arbeit seitens der Stadt anzubieten.

Einerseits bietet ein solches Angebot den Betroffenen die Möglichkeit einer geregelten Tagesstruktur - inklusive eines geringen Entgeltes -, andererseits dokumentiert dieses Mitwirken der Flüchtlinge an den notwendigen gesellschaftlichen Aufgaben ihre Mitwirkungsbereitschaft für die Aufnahmegesellschaft. Dieses wiederum verbessert und optimiert die Akzeptanz und Anerkennung der aus Not zu uns kommenden Menschen bei der hiesigen Bevölkerung. Von daher begrüßen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich den Vorschlag der Stadt, arbeitswillige Flüchtlinge für gemeinnützige Arbeit zu gewinnen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu betonen, dass dieses Angebot in keiner Weise eine Konkurrenz zu Arbeitsmarktinstrumentarien zur Reintegration von sogenannten Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt sein darf.

Zudem müssen auch die Vermittlungschancen von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen mit Bleiberechtsperspektive in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden, damit langfristig die Integration dieser Menschen gelingen kann. Da – nach Aussagen des Job-Centers Essen - knapp 90 Prozent dieser Flüchtlingsklientel aktuell keinen anerkannten Berufsabschluss hat, ca. 35 Prozent haben keinen Schulabschluss, ist es zwingend notwendig, um wichtige Berufserfahrungen in Deutschland sammeln zu können, die Mindestlohnregelung gerade im Kontext von Berufspraktika für diese Berufsneueinsteigergruppe zeitlich auszusetzen.“

Autor:

Dirk Kalweit aus Essen-Ruhr

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