Sperre aufgehoben - Satire wieder freigegeben

Einspruch der Stadt Essen gescheitert

Stadt Essen mit ihrer Attacke bei YouTube gescheitert

Unter „Erste TV-Ratssitzung in Essen von „Skandal“ überschattet“ war im Lokalkompass ein Video angeboten worden.

Dieses Video war auf Betreiben der Stadt Essen von YouTube gesperrt worden (aber dennoch als eingebettetes Video hier im Lokalkompass zu sehen).
Unter Missachtung des Grundgesetzes, das die künstlerische Freiheit garantiert (Art. 5 GG), und wohl unter wahrheitswidrigen Behauptungen hatte die Stadt Essen das Video bei YouTube sperren lassen.
Es handelte sich dabei um dieses Video:

Insbesondere gestört hatte die Stadt vielleicht die Hörfunk-Einlage ab Minute 01:09, die sich mit dem Korruptionsskandal bei den Stadtwerken Essen befasste (mit Bernhard Görgens als Vorstand und Bürgermeister Franz-Josef Britz im Aufsichtsratsvorsitz). Es ging und geht um illegale Preisabsprachen, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Hier ein ausführlicher NRZ-Bericht dazu.

Dieser YouTube-Vorfall wäre für sich allein vielleicht unbedeutend, wenn er nicht bezeichnend wäre für das Vorgehen insbesondere von Personen, die im öffentlichen Leben stehen, und für Institutionen, denen eine Kritik über YouTube-Videos missfällt.
Und bezeichnend für YouTube, das den Ersuchen oft unbesehen, in jeden Falle aber ohne vorherige Rücksprache, nachkommt und die Autoren in die Rolle von Beschuldigten drängt, die sich zu verteidigen haben.

Als einem kritischen Journalisten und Filmemacher ist es mir schon etwa ein halbes Dutzend mal passiert, dass ein Video von mir gesperrt wurde. Und in jedem einzelnen Falle wurde die Sperre wieder aufgehoben, weil die Begründung nicht haltbar war.
So auch jetzt.
YouTube schrieb (Zitat): In accordance with the Digital Millennium Copyright Act, we've completed processing your counter-notification regarding your video:
http://www.youtube.com/watch?v=vrOb_6w7cyQ
This content has been restored unless you have deleted the video(s). Your
account will not be penalized.
(Zitat Ende)

Ist es damit getan? -- Keineswegs. Denn nicht jeder, der unschuldig in Intrigen mittels YouTube verstrickt wird, kann sich entsprechend wehren und notfalls auch einen Anwalt einschalten.

YouTube tritt mit typisch US-amerikanischer Selbstherrlichkeit auf und schert sich wenig um fundamentale Rechte von Usern in anderen Ländern. Gerade krebsartig wuchern die Copyright-Ansprüche, die YouTube im eigenen oder fremden Namen geltend macht, wenn Videos mit unterlegter Musik hochgeladen werden. Da wird schon beim Hochladen der Sound durchschnüffelt; und bereits direkt nach dem Hochladen mag schon ein Rüffel erfolgen.

Wie fadenscheinig das Vorgehen von YouTube sein kann, mag sich aus zweierlei Auffälligkeiten ergeben:
-- Bei von mir hochgeladenen Videos mit unterlegten Musik-Sounds, erhielt ich mehrmals eine Warnung, obgleich die Musik mittels Software von mir selbst komponiert und arrangiert worden war. Also sollte „möglicherweise“ meine eigene Musik gegen die Ansprüche fremder, nicht näher bezeichneter Rechteinhaber verstoßen, ohne dass ich allerdings Nachteile zu befürchten hätte.
-- Von Videos, die sowohl bei YouTube wie auch bei Vimeo hochgeladen waren, wurden einige von YouTube beanstandet, von Vimeo dagegen nicht ein einziges.

Die Konsequenz für selbstbewusste User von YouTube mag deshalb sein, sich nicht alles gefallen zu lassen und bei unberechtigten Einsprüchen von YouTube konsequent gegen diese vorzugehen.
Ein Schüler aus einer Nachbarstadt verlor sogar sein Konto bei YouTube, obgleich er sich nicht das Geringste hatte zuschulden kommen lassen. Weil er sich für unschuldig hielt und davon ausging, ihm könne nichts passieren, weil er ja nichts „gemacht“ hatte, war er untätig geblieben. Das Fehlen von Gegenwehr wurde von YouTube aber als Eingeständnis ausgelegt. Schließlich war er „weg vom Fenster“.

„“

Autor:

Manfred Schuermann aus Essen-Ruhr

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