Erste Zwischenbilanz: Hartz4-Beratung im Stephanus Gemeindezentrum

Seit Jahresanfang findet jeden Mittwoch von 10.00 bis 12.00 Uhr eine Offene Hartz4-Beratung im Stephanus Gemeindezentrum (Langenberger Straße 434, Essen-Überruhr) statt. Ansprechpartner vor Ort ist Hartz4-Experte Jörg Bütefür. Foto: Olaf Eybe
  • Seit Jahresanfang findet jeden Mittwoch von 10.00 bis 12.00 Uhr eine Offene Hartz4-Beratung im Stephanus Gemeindezentrum (Langenberger Straße 434, Essen-Überruhr) statt. Ansprechpartner vor Ort ist Hartz4-Experte Jörg Bütefür. Foto: Olaf Eybe
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Knapp zwei Monate nach dem Start der Hartz4-Beratung im Stephanus Gemeindezentrum zeigt sich, dass es in Überruhr großen Beratungsbedarf gibt. Viele Ratsuchende nutzten die Chance, mit Hartz4-Fachmann Jörg Bütefür zu sprechen. Bis auf zwei Ausnahmen waren alle Bescheide des JobCenters fehlerhaft – immer zum Nachteil der Leistungsberechtigten. Der überwiegende Teil der Fehler bestand in falschen Berechnungen der Kosten der Unterkunft.

„Das Bundessozialgericht hat festgelegt, dass für die Angemessenheit der Miete die Brutto-Kaltmiete entscheidend ist. Diese darf in Essen derzeit bis zu 331,50 Euro für eine Person betragen und steigt für jede weitere Person um 99,45 Euro. Abweichend davon legen jedoch die für Überruhr zuständigen JobCenter nahezu durchgängig die deutlich niedrigere Netto-Kaltmiete zugrunde. Das führt in zu Kürzungen bei der Miete“, schildert Jörg Bütefür und rät jedem, dessen Miete nicht in voller Höhe übernommen wird, seinen Bescheid überprüfen zu lassen. Zu Unrecht vorenthaltene Leistungen können auch rückwirkend für das vergangene Jahr nachgefordert werden.

Beratungen werden fortgesetzt

Neben dieser Auffälligkeit hielten sich die Fehler laut Jörg Bütefür „im üblichen Rahmen“. Mehrbedarfe für Warmwasser, Stromheizungen (oft im Badezimmer anzufinden) oder für Thermenstrom, werden „vergessen“. Beispielsweise haben Hartz4-Berechtigte, die ihr Warmwasser mit einem Elektro-Boiler erzeugen, Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von bis zu 9,23 Euro monatlich. „Die Behörde ist dazu verpflichtet, Leistungsberechtigte auch auf Mehrbedarfe hinzuweisen. Dadurch, dass dies ,vergessen‘ wird, spart die Stadt Essen jährlich einen Betrag in Millionenhöhe – auf Kosten der Ärmsten“, ist der Hartz4-Fachmann überzeugt. Weiterhin Probleme bereitet die Anrechnung von Einkommen beispielsweise aus Mini-Jobs. Gerade bei monatlich variierenden Einnahmen setzt das JobCenter häufig zu hohe Einnahmen an. Auch das kann zu Leistungskürzungen führen. „Schon nach kurzer Zeit hat sich also gezeigt, dass so eine Beratungsstelle in Überruhr durchaus benötigt wird. Im Interesse der Bedürftigen werden wir uns dafür einsetzen, dass das Beratungsangebot in der bewährten Form fortgesetzt wird“, erläutert Pfarrer Markus Pein.

Die Offene Hartz4-Beratung findet jeden Mittwoch, von 10 bis 12 Uhr im Stephanus Gemeindezentrum (Langenberger Straße 434) statt. Sie wird von der Sozialpädagogischen Familienhilfe in Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Überruhr angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Beratung ist kostenlos. Unterlagen, insbesondere Leistungsbescheide, sollen möglichst vollständig mitgebracht werden.

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Autor:

Olaf Eybe aus Essen-Ruhr

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