Streitfall Videoüberwachung

Schiedsamt Essen

Eine Videokamera an der eigenen Hauswand welche das Grundstück überwacht und per Bewegungsmelder aktiviert wird um die Meldung des Geschehens an das Smartphone des Eigentümers zu übertragen. Dieser kann nun das Geschehen auf seinem Handy verfolgen und über das Smartphone per Lautsprecher den vermeintlichen Einbrecher direkt ansprechen und wenn möglich vertreiben! Keine Fiktion sondern längst technische Realität. So weit, so gut, so erschreckend aber auch!

Nachbarschaft

Doch wie empfindet der Nachbar diese Kamera an der Hauswand? Überwacht die Kamera möglicherweise auch das andere Grundstück oder Teile davon? Was wird aufgezeichnet und was geschieht damit? Wird mir, meiner Familie oder meinen Gästen nachspioniert? Fragen die durchaus berechtigt erscheinen.

Problematisch

Grundsätzlich darf jeder sein Grundstück videoüberwachen. Aber auch wirklich nur sein eigenes. Das filmen anderer Grundstücke oder öffentlicher Flächen durch eine Privatperson kann gegen die Persönlichkeitsrechte anderer verstoßen und auch strafrechtliche Aspekte können eine Rolle Spiele. Hinzu kommt die (mißbräuchliche) Möglichkeit, seine eigene Familie zu überwachen. Wann kommt die Partnerin/der Partner nach Hause, wen bringen die Kinder mit ins Haus. Auch Familienangehörige haben ihre Rechte. Deshalb ist es wichtig, vor der Installation eines Überwachungssystems zum Schutz seines Hauses und seiner Familie, dies mit den Angehörigen zu besprechen.
Aber auch die Nachbarschaft sollte informiert und darüber aufgeklärt werden dass nicht diese, sondern nur das eigene Grundstück überwacht wird.

Und wenn der Nachbar sich dennoch überwacht fühlt?

Dann sollte der erste Schritt die persönliche und freundliche Ansprache des "Überwachers" sein. Bestenfalls kann nach einem solchen Gespräch direkt eine Klärung herbeigeführt werden. Und wenn nicht?
Dann kann der Gang zum Schiedsamt hilfreich sein! Die Schiedsfrau, bzw. Schiedsmann, wird versuchen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens ein klärendes Gespräch zwischen den Nachbarn zu ermöglichen und einen rechtsverbindlichen Kompromiß zu erzielen.
Weitere Informationen zum Ehrenamt der Essener Schiedsfrauen und Schiedsmänner finden Sie auf der Homepage der <a target="_blank" rel="nofollow" href="https://www.bds-essen.de/609.html">Bezirksvereinigung Essen.</a>

Autor:

Stefan Hagemann aus Essen-Ruhr

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