11. Finanzfeierabend der Bürgerschaft Kupferdreh. Was man alles regeln sollte

Von links: Fred van Führen und Wulf Lehn (Bürgerschaft Kupferdreh), die Referenten Dr. Gerhard Rohs und Sebastian Rohs, Ulrich Matenar (Bürgerschaft).
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Selbst der allerletzte Stuhl war besetzt, als die Bürgerschaft Kupferdreh zu ihrem 11. Finanzfeierabend einlud und über Themen wie Erbschaft und Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informierte, die Dinge eben, die man unbedingt regeln sollte. "Bei solchen Themen wird es immer voll bei uns", weiß Ulrich Matenar, Vorstandsmitglied der Bürgerschaft aus Erfahrung. Referent Dr. Gerhard Rohs war inzwischen schon zum dritten Mal zu Gast beim Kupferdreher Finanzfeierabend, den die Bürgerschaft im Wechsel mit der Sparkasse Essen und der GENOBank Essen als Kooperationspartner veranstaltet. Als Dr. Rohs über das Thema "Erbschaft und Testament" informierte, zeigte sich, dass die Bürgerschaft auch heute wieder ein sehr informiertes Publikum hatte, das mit sehr qualifizierten Diskussionsbeiträgen viel zu diesem interessanten Infoabend beitrug. Im Anschluss an die Ausführungen von Rechtsanwalt und Notar Dr. Rohs informierte sein Sohn, Rechtsanwalt Rohs, über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. An einem Beispiel erläuterte Rohs, was passieren könnte und welche Regelung in welchen Fällen greift. Dabei ist zu unterscheiden, dass die Vorsorgevollmacht ausschließlich dazu dient, Rechtsgeschäfte, etwa mit der Bank oder Behörden, abzuwickeln, während die Patientenverfügung klare Vorgaben beinhaltet, wie der Arzt in bestimmten Fällen reagieren soll, etwa wenn es um lebensverlängernde Maßnahmen geht. Auch bei diesem Teil des Infoabends entwickelte sich eine rege Diskussion mit dem Publikum. So wurde ausführlich darüber diskutiert, in welchen Fällen eine notarielle Beurkundung erforderlich ist oder auch ob ein Widerruf der Vorsorgevollmacht möglich ist. "Vieles kann man nicht pauschal beantworten. Es kommt eigentlich immer auf den speziellen Fall an", so der Referent, der im Rahmen des Finanzfeierabends natürlich grundsätzliche Angaben machen konnte, ohne den jeweiligen Einzelfall zu kennen. Für manch einen Teilnehmer war es auch eine wesentliche Erkenntnis, dass etwa der Ehegatte nicht automatisch berechtigt ist, Entscheidungen zu rechtsgeschäftlichen oder medizinischen Fragen zu treffen, so zu sagen Kraft des Ehestandes. Deshalb sollten auch Eheleute, sie sich im Regelfall ja gegenseitig vertreten wollen, frühzeitig Gedanken machen und Regelungen treffen, für den Fall, dass ein Ehepartner nicht mehr in der Lage ist, notwendige Entscheidungen zu treffen. Bei diesen Themen verwunderte es nicht, dass auch im Anschluss an die Ausführungen der Referenten bei einem Getränk in kleinem Kreis noch trefflich über die Erkenntnisse oder auch über persönliche Situationen der Gäste diskutiert wurde.

www.buergerschaft-kupferdreh.de

Autor:

Fred van Führen aus Essen-Ruhr

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