Art. 139 GG [Entnazifizierung]

Wenn man mit kompetenten Leuten, Juristen, Journalisten, Parlamentariern u.a. spricht und erwähnt den Artikel 139 des Grundgesetzes, dann blickt man in erstaunte Gesichter, bemerkt ein Achselzucken: Noch nie etwas davon gehört oder der steht so da, als wäre er nur Makulatur. Selbst die Behörde, die sich „Verfassungsschutz“ nennt und die „Islamisten“, Linke und Kommunisten ständig im Visier hat, weiß mit dem Artikel 139 nichts anzufangen. Dabei behandelt er die Entnazifizierung zum Schutze der Demokratie.

Wörtlich:

"Artikel 139
[Entnazifizierungsgesetz] Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

Damit hat die Bundesrepublik 1949 alle Gesetze und Anordnungen des alliierten Kontrollrats zur Entnazifizierung übernommen. Dieser Verfassungsauftrag wurde so nie erfüllt, denn danach dürfte es keine Militarisierung, keine Nazipartei und keine Nazi-Umtriebe geben. Aber auch Straßennamen und Gedenkstätten, die Militarismus und Nazismus verherrlichen, wären untersagt.

Autor:

Walter Hilbig aus Essen-Süd

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