Integration: Bund unterstützt Länder und Kommunen mit Milliarden – NRW muss Finanzmittel gerecht verteilen

Foto: Emil Zander

Mit weiteren sieben Milliarden Euro unterstützt der Bund in den kommenden drei Jahren die Länder und Kommunen bei den Aufgaben bei der Integration von Flüchtlingen. Darauf einigten sich gestern Bund und Länder. Diese Entlastung erfolgt zusätzlich zu den bereits am 16. Juni vereinbarten 2,6 Milliarden Euro, mit denen der Bund von 2016 bis 2018 die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber vollständig übernimmt. Dazu erklärt der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer (CDU):

„Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen mit sieben Milliarden Euro zusätzlich bei den Aufgaben der Integration. Ich erwarte, dass von dieser Bundesunterstützung auch ein hoher Betrag in Essen ankommt. Über die Verwendung der Mittel können die Länder frei entscheiden. Die rot-grüne NRW-Landesregierung muss einen gerechten Verteilungsschlüssel anwenden und darf diese Bundesmittel nicht für die Sanierung des eigenen Haushaltes verwenden. Die Kommunen tragen die Hauptlast bei der Integration von Flüchtlingen: Hier leben die Menschen, hier lernen sie Deutsch, ihre Kinder gehen hier zur Schule und hier müssen sie auch in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der Großteil des Geldes vom Bund muss deshalb auch vor Ort in den Kommunen ankommen. Das Land NRW muss seine Kommunen so ausstatten, dass sie nicht nur handlungsfähig bleiben, sondern auch gute Arbeit bei der Integration leisten können.“

Direkte Unterstützung bei Kosten der Unterkunft
Bereits am 16. Juni hatten sich Bund und Länder auf eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro verständigt. Der Bund übernimmt in den kommenden drei Jahren vollständig die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber und entlastet die Kommunen damit direkt. „Allein durch diese Übernahme der Kosten der Unterkunft wird Essen in den Jahren 2016 bis 2018 in Höhe von insgesamt 30,21 Millionen Euro durch den Bund entlastet“, betont der Essener Bundestagsabge¬ordnete. „Daran sollte sich die Landesregierung ein Beispiel nehmen.“

Hintergrund:
In den Jahren 2016, 2017 und 2018 zahlt der Bund den Ländern eine Integrationspauschale von zwei Milliarden Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird über eine entsprechende Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer an die Bundesländer weitergegeben. Über die Verwendung der Mittel können die Länder frei entscheiden.

Zusätzlich zahlt der Bund den Ländern die im Integrationskonzept für den Wohnungsbau in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018.

Eine Anschlussregelung soll bis Mitte 2018 vereinbart werden.

Autor:

Matthias Hauer MdB (CDU) aus Essen-Süd

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