Landessozialgericht: Hartz-IV-Klagen werden weniger

Im aktuellen Jahresbericht 2011 des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, der am 10.02.2012 vorgestellt wurde, wurde erstmals ein Rückgang bei Hartz IV-Klagen gegenüber dem Vorjahr bekannt gegeben. Als ein Schwerpunkt der Klagen wurde auch in diesem Jahr die Berechnung der angemessenen Wohnkosten herausgestellt.

Nach neuerer Rechtsprechung gilt in NRW die Angemessenheit von 50 m² Wohnfläche für Leistungsberechtigte als gegeben. (Urteil vom 16.05.2011 – L 19 AS 2202/10, Revision beim Bundessozialgericht anhängig).

Der Bericht stellt im Weiteren eine Entscheidung zu den Kosten des Umgangsrechts heraus (Urteil vom 20.01.2011 – L 7 AS 119/08). Darin wurde einem Vater für die Zeit der Wahrnehmung des Umgangsrechts Sozialgeld für seinen Sohn zugesprochen.

Überraschend klar positioniert sich der Jahresbericht zur derzeitigen Festlegung der ALG II-Regelsätze:

„Noch nicht abschließend geklärt ist, wie hoch das Existenzminimum zu bemessen ist, auf das Leistungsempfänger Anspruch haben. Ob die vom Gesetzgeber getroffene Neuregelung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt, ist noch offen.“

Weiter heißt es in dem Bericht:

„Die erwarteten zahlreichen Klagen im Zusammenhang mit dem so genannten Bildungspaket für Kinder etwa sind bisher ausgeblieben.“

Einen deutlichen Klagezuwachs gebe es allerdings bei Verfahren rund um Rentenanträge. Die Zahl der Klagen stieg gegenüber dem Vorjahr um ca. 1000 Verfahren auf nunmehr 14753. Dies entspricht einer Steigerung um 7,2 %.

„Insbesondere die seelischen Erkrankungen nehmen insoweit einen breiten Raum ein.“ formuliert der Bericht.

Die Präsidentin des LSG NRW, Ricarda Brandts, glaubt, „dass viele ältere, arbeitslose Versicherte versuchen, über die Rente "weiterer Hartz-IV-Kontrolle zu entgehen". Sie wollen eine vorzeitige Verrentung, auch um Vermögen nicht einsetzen zu müssen.“
http://nachrichten.rp-online.de/wirtschaft/landessozialgericht-hartz-iv-klagen-werden-weniger-1.2708557

Der Rückgang der Klagen ist teilweise darauf zurückzuführen, dass die Gerichte dazu übergehen, mehrere Verfahren in eine Klage zusammenzuziehen. Außerdem drängen Jobcenter immer mehr Leistungsbezieher ohne Rechtsbeistand zur Widerspruchs- und Klagerücknahme.

Der vollständige Jahresbericht des LSG NRW 2011 ist unter der folgenden Adresse hinterlegt:
http://www.lsg.nrw.de/40_presse/Pressemappe2012.pdf

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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