Jetzt geht es den ungeimpften doch "an den Kragen"?
Neue Corona Regeln als Blaupause für NRW?

Schnelltest reicht nicht mehr in der Warnstufe | Foto: umbehaue
  • Schnelltest reicht nicht mehr in der Warnstufe
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Seit heute gelten neue Regeln für ungeimpfte.
Allerdings erst einmal nur in Baden Württemberg.
Strenge Regeln greifen bei Anzeichen von Überlastung in den Krankenhäuser.

Die Landesregierung von Baden Württemberg hat nun ihre Corona-Verordnung angepasst.
Sollte sich eine Überlastung im Gesundheitssystems abzeichnen, müssen die Regeln für Menschen, die sich einer freiwilligen Impfung verweigern, verschärft werden.


Es wurde ein dreistufiges System eingerichtet.


In der ersten Stufe, bleiben die bisherigen Regeln in den meisten Bereichen bestehen.

In der zweiten Stufe, = Warnstufe gibt es dann eine PCR-Testpflicht.

In der Stufe 3= Alarmstufe gibt es für ungeimpfte Personen in einigen Bereichen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot!

Auszug Landesregierung Baden Württemberg.

Ausnahmen gibt es für:
Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.

Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.

Kinder bis einschließlich 5 Jahre, sind generell von der Testpflicht und von dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.

Aber für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Indikatoren für die drei Stufen ist die 7-Tage, Hospitalisierungsinzidenz und die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-Patientinnen.

Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 8,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht oder überschreitet.

In der Warnstufe gibt es  dann einen verpflichtenden kostenpflichtigen PCR-Test.

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 erreicht oder überschreitet.

Greift die Alarmstufe, gilt in vielen Bereichen für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot!

Alle Bundesländer werden ein Auge auf die Entwicklung in Baden Württemberg haben und ebenfalls reagieren.

Nach Hochrechnungen erwartet man, dass erreichen der Alarmstufe zum Ende dieses Monats.
Mann scheut immer noch das Wort Impfpflicht in den Mund zu nehmen, aber diese Maßnahmen, leiten dann doch eine Impfpflicht ein, wenn man bei einer erreichten Hospitalisierungsinzidenz noch am öffentlichen Leben teilnehmen möchte.

Die Hospitalisierungsinzidenz wäre erreicht, bei einer Belegung von ca.390 Intensivbetten in Baden Württemberg..

Autor:

Thomas Umbehaue aus Essen-Süd

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