Soziale Gerechtigkeit, oder nur ein Urteil mehr?
Prozessbeobachter erwünscht - systematischer Zinsbetrug beim Jobcenter Märkischer Kreis?

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Zum 25.05.2022 um 12:00 Uhr hat das LSG NRW in Essen einen Verhandlungstermin für das Verfahren L 12 AS 1872/21 terminiert. Saal 1115. Darin geht es um den Nachgang zu einen langjährigen Rechtsstreit, um verweigerte Sozialleistungen für eine Schülerin zum 18. Geburtstag 2005.

Nach 9 1/2 Jahren oder 3358 Tagen konnte am 09.02.2015 endlich Zahlungseingang in Höhe von 1551,82 € registriert werden, nachdem dem Jobcenter zuvor eine Pfändung angedroht war.
abgekartete Vermögensschädigung durch das Jobcenter Märkischer Kreis

Der damalige Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis Volker Riecke hatte in einer Strafanzeige gegen den Verfasser gefordert:
"Daher bin ich auch der Auffassung, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht."
Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung

Peinlich, denn mehrere Dutzend Prozessbeobachter wurden damals Zeugen von inzwischen widerlegten Falschaussagen der Zeugen der Widerspruchstelle und der Geschäftsführung vor dem Amtsgericht Iserlohn. 
Vom Jobcenter Märkischer Kreis gegen Erwerbslosenaktivisten instrumentalisiert?

In dem aktuell anhängigen Verfahren geht es um die unterlassene Beratungspflicht und die hartnäckige Verweigerung von Zinsen in Höhe von ca. 560,00 € nach § 44 SGB I für verspätete Zahlungen.

Auszug aus Gustav Radbruch - Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht

„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrichtiges‘ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“

„Fünf Minuten Rechtsphilosophie
Erste Minute Befehl ist Befehl, heißt es für den Soldaten. Gesetz ist Gesetz, sagt der Jurist. Während aber für den Soldaten Pflicht und Recht zum Gehorsam aufhören, wenn er weiß, daß der Befehl ein Verbrechen oder ein Vergehen bezweckt, kennt der Jurist, seit vor etwa hundert Jahren die letzten Naturrechtler unter den Juristen ausgestorben sind, keine solche Ausnahmen von der Geltung des Gesetzes und vom Gehorsam der Untertanen des Gesetzes. Das Gesetz gilt, weil es Gesetz ist, und es ist ein Gesetz, wenn es in der Regel der Fälle die Macht hat, sich durchzusetzen. Diese Auffassung vom Gesetz und seiner Geltung (wir nennen sie die positivistische Lehre) hat die Juristen wie das Volk wehrlos gemacht gegen noch so willkürliche, noch so grausame, noch so verbrecherische Gesetze. Sie setzt letzten Endes das Recht der Macht gleich, nur wo die Macht ist, ist das Recht.“
Fünf Minuten Rechtsphilosophie

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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