Verbraucherschutz
Beim Online-Shopping mit PayPal: Tappen Sie nicht in diese Fallen!

Beim Verkaufen und Kaufen im Internet wird für Zahlungen gerne auf Zahlungsdienstleister zurückgegriffen. Der bekannteste Dienstleister dürfte zweifelsfrei PayPal sein, der bei allen großen Plattformen wie Amazon, eBay und Online-Shops eingesetzt wird. Die meisten Nutzer bestellen gewiss regelmäßiger über das Internet und haben evtl. Erfahrungen mit unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten gesammelt.

Paypal sei an dieser Stelle als der populärste Zahlungsdienstleister zu nennen. Es werden für Verkäufer und Käufer mehrere Funktionen zum Schutz vor Betrug geboten. Der Verkäuferschutz zum Beispiel tritt in Kraft, wenn ein Betrüger das Konto eines PayPal-Kunden gehackt und darüber unberechtigt Verkäufe getätigt hat. Leider gibt es zahlreiche Wege, um auf PayPal zu betrügen. Hier eine Übersicht:

Beim Verschicken der Ware auf Belege achten

Nehmen wir mal an, ich möchte etwas im Internet verkaufen. Der Betrüger tritt Käufer an mich heran und bezahlt via PayPal mit Käuferschutz. Ich, blauäugig wie ich bin, verschicke mein Angebot als unversichertes Paket. Was macht der Betrüger? Er behauptet einfach, das Paket sei nicht angekommen. PayPal nimmt mir das Geld wieder weg und rückerstattet es dem Käufer, dem Betrüger wohlgemerkt. Dieser hat nun nicht nur mein Paket, sondern auch das Geld zurückerhalten. Als verkaufendes Opfer steht mir nun zu, Verkäuferschutz zu reklamieren. PayPal zahlt in so einem Falle nur, wenn ein gültiger Versandbeleg mit verschickt wurde. Achten Sie als Verkäufer darauf, nur mit einer von Paypal akzeptierten Versandart zu versenden.

Falscher Empfänger, falsche Ware

Zweites Beispiel: Ich will erneut etwas verkaufen, sagen wir ein Smartphone. Erneut tritt ein Betrüger an mich heran, der sich als Käufer ausgibt. Dieser möchte das Produkt nicht an die eigene, sondern an einer andere Adresse senden lassen. Ich stimme zu. Der Betrüger schickt den Kaufbetrag über PayPal, schreibt aber ein anderes Produkt in den Zahlungszweck, wie zum Beispiel Fahrrad statt Smartphone. Ich werde nicht misstrauisch und verschicke mein Smartphone – sogar mit Versandbeleg. Doch auf diesem steht die falsche Adresse. Der Betrüger behauptet, dass er ein Fahrrad wollte, aber ein Smartphone erhalten hat. In diesem Fall erstattet ihm PayPal das Geld und er kann das Smartphone sogar behalten. Ich gehe wieder leer aus, da es an eine andere Adresse gesendet wurde, als die in den zugehörigen „Transaktionsdetails“. Achten Sie darauf, dass Sie stets an die richtige Empfängeradresse senden und auch die korrekte Produktbezeichnung nennen!

Beim Onlineshopping kein Geld an Freunde und Familie senden

Noch ein Beispiel: Ich biete etwas online zum Verkauf an. Erneut tritt ein Betrüger als vermeintlicher Käufer an mich heran und möchte mit PayPal zahlen. Dazu nutzt er aber die Funktion „Geld an Freunde und Familie senden“. Ich verschicke meine Ware an eine Packstation. So weit, so gut. Doch dann bucht PayPal das Geld zurück. Warum? Wahrscheinlich hat der Betrüger ein fremdes Konto gehackt hat und das Geld von dort aus überwiesen. PayPal schützt in dem Fall aber denjenigen Kunden, dem das gehackte Konto gehört. In so einem Fall hat der Betrüger meine Ware und ich gehe leer aus. Verzichten Sie als Verkäufer und auch als Käufer beim Onlineshopping auf die Funktion: „Geld an Freunde und Familie senden“.

Übergabe an Fremde: Ausweis vorlegen lassen!

Auch im abschließendem Beispiel will ich etwas verkaufen, in diesem Fall einen Laptop. Jetzt wird es etwas kompliziert: Der Betrüger schaltet ebenfalls eine Verkaufsanzeige für diesen Laptop. Hat der Betrüger einen Käufer für den vermeintlich angebotenen Laptop an der Angel, kauft er bei mir den eigentlichen Laptop. Der Betrüger gibt den Käufer des falschen Laptops bei mir als Verwandten aus. Beim Käufer gibt der Betrüger meine Daten als seine eigene Adresse an. Der Käufer zahlt letztendlich auf mein Konto, ich übergebe den Laptop an den Betrüger – zur Erinnerung: der vermeintliche Verwandte. Kein Laptop für den Käufer, dieser steht aber unter Käuferschutz. PayPal schreibt ihm das Geld gut, der Betrüger hat aber meinen Laptop. In diesem Fall greift der Verkäuferschutz nicht, weil ich den Laptop nicht persönlich, sondern an diesen angeblichen Verwandten übergebe habe. Achten Sie darauf, bezahlte Artikel nicht angeblichen Verwandten oder Freunden des Käufers zu überlassen, ohne sich einen Ausweis zeigen zu lassen.

Autor:

Aline Krause aus Essen-Süd

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