Vorbildliche Maßnahmen der kommunalen Suchtprävention gesucht

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Alkohol und Tabak – Diese Substanzen dienen vielen Menschen als Genussmittel. Doch der Genuss kann leicht in Sucht umschlagen. Das gilt auch für Mittel wie Canabis, Crystal Meth oder Crack. Darum ist es eine zentrale Aufgabe, bereits junge Menschen rechtzeitig über die Gefahren des Konsums solcher Art von Drogen aufzuklären. In den deutschen Städten und Gemeinden gibt es zahlreiche Maßnahmen und Projekte von Suchtprävention.

Die innovativsten unter ihnen auszuzeichnen und so bekannter zu machen, ist das erklärte Ziel des siebten Bundeswettbewerbs „Kommunale Suchtprävention“, der am 22. September 2015 gestartet hat. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung führen den Wettbewerb mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und des GKV-Spitzenverbandes durch. Gemeinsam rufen sie Städte und Gemeinden auf, bis zum 15. Januar 2016 Maßnahmen und Konzepte zum Thema „Innovative Suchtprävention vor Ort“ einzureichen.

„Ich unterstütze den diesjährigen Bundeswettbewerb ausdrücklich und ermuntere Kommunen, sich zu bewerben“, sagt Petra Hinz, SPD-Bundestagsabgeordnete und im Haushaltsausschuss zuständige Berichterstatterin für den Bereich Gesundheit. „Denn mich überzeugt der Ansatz, vorbildliche kommunale Maßnahmen bekannter zu machen und für einen intensiveren Austausch und so für eine bessere Vernetzung der Städte und Gemeinde in Sachen Suchtprävention zu sorgen.“

2015 werden Maßnahmen und Projekte aus dem gesamten Spektrum suchtpräventiver Arbeit gesucht. Die Beiträge können sich sowohl auf spezifische Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak oder Cannabis konzentrieren als auch suchtstoff- und altersübergreifend sein. Ebenso können auch Maßnahmen für nicht-stoffgebundene Süchte wie etwa pathologisches Glücksspiel eingereicht werden.

Eingeladen sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (etwa Wohlfahrtsverbände, Betriebe oder private Initiativen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen stehen unter www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung. Der Wettbewerb findet seinen Abschluss mit einer Preisverleihung im Juni 2016 in Berlin.

Autor:

Petra Hinz aus Essen-Süd

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