Nadelöhr beseitigen: Ausbau der A40 zwischen Frohnhausen und Essen-Ost in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen

A40 in Essen | Foto: Wikimedia Commons

Der überarbeitete Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 liegt vor. Im ursprünglichen Entwurf war die Erweiterung der A40 zwischen Frohnhausen und Essen-Ost auf sechs Spuren nicht enthalten. Das Bundesverkehrsministerium hat inzwischen die Änderungswünsche der Bundestagsabgeordneten geprüft. Matthias Hauer MdB (CDU) hat sich dafür eingesetzt, dass dieser Streckenabschnitt in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen wird. Nun steht das Projekt im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ und hat zumindest eine Chance auf Realisierung.

„Gemeinsam mit meinen Bundestagskolleginnen Jutta Eckenbach und Astrid Timmermann-Fechter hatte ich mich dafür eingesetzt, dass dieser Ausbau in den „Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung“ aufgenommen wird. Dass er nun in den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ aufgenommen wurde, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich hätte es aber für richtig gehalten, das Projekt höher einzustufen“, betont Matthias Hauer, der als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter den Essener Süden und Westen vertritt. Mit der Aufnahme in der Bundesverkehrswegeplan 2030 besteht nun zumindest eine Chance, dass das Nadelöhr zwischen Frohnhausen und Essen-Ost beseitigt wird.

„Das Land NRW sollte jetzt die Planungen für dieses Projekt vorbereiten und zügig damit beginnen, sobald der Bundesverkehrswegeplan im Herbst verabschiedet wird“, so Matthias Hauer. „Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass kein Nadelöhr auf der A40 zwischen Frohnhausen und Essen-Ost entsteht. Von Osten und Westen jeweils sechsspurig Verkehr über die A40 nach Essen herein zu führen und dann mitten in Essen auf vier Spuren zu verengen, macht überhaupt keinen Sinn.“

Auch der sechsstreifige Weiterbau der A52 Richtung Norden bleibt für den CDU-Politiker auf der Agenda: „Mit einer anderen Mehrheit in NRW kann auch dieser Lückenschluss endlich angegangen werden.“ Die Durchstreckung der A52 ist bislang im Bundesverkehrswegeplan unter „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ enthalten, sodass hierfür das Land NRW das Planungsrecht schaffen müsste, was die Landesregierung bisher blockiert.

Hintergrund:

Der überarbeitete Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 geht nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Am 20. Juli soll er im Bundeskabinett beschlossen werden. Auf der Tagesordnung des Bundesrates soll der Bundesverkehrswegeplan dann am 23. September stehen. Im Herbst wird schließlich im Parlament im Rahmen der Ausbaugesetze verbindlich über alle Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des Bundes bis zum Jahr 2030 entschieden.

Autor:

Matthias Hauer MdB (CDU) aus Essen-Süd

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