ESSENER BÜRGER BÜNDNIS (EBB) – Standpunkt zur Essener Flächenentwicklung insbesondere im Bezirk IX

Bezirksvertretung IX diskutiert kontrovers

In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung (BV) wurde die aktuell von der Stadtverwaltung konzeptionierten Flächenentwicklungsplanung vorgestellt und diskutiert. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, der erst den Anfang planungsrechtlicher Abwägungs- und Sicherungsprozesse darstellt werden teils kontroverse Standpunkte der politischen Vertreter deutlich. Leider war eine Teilnahme des EBB in dieser Sitzung ausnahmsweise nicht möglich. Daher soll an dieser Stelle die Position des EBB in dieser Frage verdeutlicht werden.

Grundsätze in Essen und im Bezirk gleich

Die Diskussion ist dabei grundsätzlich auf bezirklicher wie gesamtstädtischer Ebene von gleichen Prinzipien getragen. Das EBB hält grundsätzlich an der Position fest, dass eine Großstadt wie Essen, insbesondere im Verbund der „Metropole Ruhr“ wirtschaftlich und damit auch finanziell nur zukunftsfähig ist, wenn wir dem demographischen Wandel zum einen mögliche Maßnahmen entgegensetzen, um den Bevölkerungsrückgang in verschmerzbaren Grenzen zu halten. Und zum anderen die unabwendbaren Folgen der Bevölkerungsentwicklung und Entwicklungen in gewerblichen und industriellen Betriebsstrukturen in städteplanerischen und sozialen Prozessen berücksichtigen.

Hierzu gehört ein attraktives Angebot zur Ansiedlung neuer Gewerbe- und Industriebetriebe ebenso, wie eine Steigerung der Attraktivität Essens für den Zuzug von Familien und erwerbsfähigen Bevölkerungsteilen. Attraktive neue Wohngebiete (z.B. Wohnpark Ruhrbogen und Seepromenade) müssen auch weiterhin im erforderlichen Maße entwickelt werden.

Neue Flächenangebote für die Erweiterung bzw. die Neuansiedlung gewerblicher Betriebe sind nach unserem Verständnis langfristig genauso erforderlich. Natürlich muss der Eingriff in landschaftlich, ökologisch und freizeitlich wertvolle Bereiche vermieden bzw. minimiert werden. Hierzu sind in einem planungsrechtlichen Prozess zur Ausweisung neuer Bauflächen gesetzliche Instrumente vorhanden und einzuhalten. Im aktuell diskutierten Planungsprozess befinden wir uns jedoch erst in einer Vorstufe dazu.

Somit stellt der aktuell vorhandene konkrete Bedarf an Neubauflächen, der mit bisherigen Anfragen von Firmen begründet wird nur einen Aspekt dar. Sofern in den nächsten Jahren eine verantwortungsvolle und fortschrittliche Stadtentwicklungspolitik verfolgt wird, wird es aus unserer Sicht einen hoffentlich erweiterten Bedarf an Bauflächen geben. Hierzu wollen wir unseren Beitrag leisten und die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung daran messen.

Planungsgrundsätze des EBB

Auch das EBB setzt sich bei der Neuentwicklung von Siedlungs- und Gewerbeflächen für die Einhaltung heute bereits bekannter Planungsgrundsätze ein:
• Innenentwicklung vor neuem Flächenverbrauch
• Brachflächen- und Baulückenentwicklung
• Flächensparende Bauweise
• Schutz von Natur und Landschaft
• Erhalt stadtklimatischer Ausgleichsfunktionen
• Einbindung in städtebauliche Strukturen
• Förderung intelligenter und zukunftsfähiger Bauweisen etc.

Debatte über Einzelstandorte noch nicht endgültig

Aus unserer Sicht ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Verletzung dieser Prinzipien zu befürchten. Im weiteren Prozess werden wir uns nach diesen Grundsätzen an der Diskussion konstruktiv beteiligen. Die Diskussion über einzelne Standorte, auch in Kettwig, wird dabei sicher noch intensiv zu führen sein. Der planerische Abwägungsprozess muss unter Berücksichtigung aller Belange transparent dargelegt werden. Auch dafür wollen wir uns einsetzen.

CDU, SPD und FDP machten in der genannten Sitzung der Bezirksvertretung IX, wie auch bereits im Vorfeld regen Gebrauch von der frühen Möglichkeit ortsspezifische und stadtplanerische Vorstellungen in den Planungsprozess einzubringen. Auch das EBB hat im Vorfeld bereits teils kontroverse Anmerkungen und Anregungen in die Diskussion mit der Verwaltung eingestellt.

Die GRÜNEN-Vertreter aus Rat und BV IX torpedieren bereits in einem solch frühen Stadium städtische Entwicklungsprozesse, in dem aus planungsrechtlicher Sicht noch nicht erforderliche Untersuchungen und Gutachten gefordert werden. Dies bindet nicht nur jetzt noch unnötige Kräfte in der Verwaltung sondern verursacht zusätzliche Kosten. Wie oben dargelegt steht auch das EBB für eine Berücksichtigung der von den GRÜNEN vorgetragenen Belange, jedoch erst zum geeigneten Zeitpunkt. Und mit der Zielsetzung möglichst geeignete neue Wohn- und Gewerbestandorte zu finden, die dann von einer breiten Öffentlichkeit akzeptiert werden und nicht, um Flächenentwicklungen möglichst vollständig auszuschließen.

Unterschiede in der Auffassung von Stadtentwicklungspolitik

Die Forderungen der GRÜNEN zum jetzigen Zeitpunkt sind unserer Auffassung nach viel mehr Ausdruck für ein grundsätzlich anderes Verständnis von Stadtentwicklungspolitik als wir sie verfolgen. Eine Politik, die anscheinend nicht auf den Prinzipien von wirtschaftlichem Wachstum und einer positiven Bevölkerungsentwicklung beruhen, sondern auf Schrumpfung bzw. Stagnation.
Die Stadt Essen steht bereits jetzt an der Schwelle zum finanziellen Kollaps. Die Aufrechterhaltung und mögliche Steigerung öffentlicher (kommunaler) Leistungen, wie der Bürger sie im täglichen Leben erwartet, erfordert eine auf Wachstum angelegte Stadtpolitik.

Hierfür steht das ESSENER BÜRGER BÜNDNIS ein.

Holger Ackermann
(Mitglied der Bezirksvertretung IX)
Ackermann_H@web.de

Autor:

Holger Ackermann aus Essen-Kettwig

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