Datenschutz: eine Klingel ohne Name?

Sind auch Sie - so wie ich - mächtig genervt von der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die vor einigen Monaten in Kraft getreten ist?

Klar, der Schutz der Daten ist so unwichtig nicht und damit sollte auch kein Schindluder getrieben werden. Doch die Flut der Formulare und der juristischen Fallen ist seitdem so groß, dass nun vieles unklarer ist als in Zeiten vor der Verordnung.
Nur die Anwälte, die sich auf das Abmahnen spezialisiert haben, wird's freuen: Sie bekommen ein ganz neues und äußerst lukratives Betätigungsfeld.
Jetzt aber zünden die Datenschützer eine ganz neue Raketenstufe des Datenschutz-Wahnsinns: Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Mieters dürfe kein Name aufs Klingelschild.
In Österreich hatte ein Mieter dagegen geklagt. Erfolgreich. Und nun muss die Wohnungsbaufirma die Namen auf rund 220.000 Klingelschildern entfernen und Nummern verwenden.
Paketdienste wird's freuen, Postboten ebenso. Lieferdienste von Speisen müssen zukünftig ganz ohne Namen zum Ziel kommen. Wie ungemein praktisch.
Und dies alles, weil ein überdrehter Wiener nichts anderes zu tun hat, als zu klagen, die Datenschützer ins gleich Horn blasen und das Gericht den ganzen Irrsinn auch nicht stoppen mag. Schöne neue (Datenschutz-)Welt.

Ihre Meinung?

Autor:

Frank Blum aus Essen-Süd

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