Amtsdeutsch

Über die Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte (Taxitarif) und Beförderungsbedingungen berät der Essener Stadtrat. Eine Verwaltungsvorlage für den Rat, beschreibt in schwer verständlichen Amtsdeutsch u.a. den Beförderungsvertrag zwischen Taxiunternehmen und Taxinutzer als Schuldner.

Die Verwaltung schreibt:

Dies bedeutet, dass das "Surcharging-Verbot" für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel gilt. Unterschieden wird hierbei zwischen sogenannten Drei-Parteien- bzw. Vier-Parteien- Kartenzahlungsverfahren. Drei-Parteien-Kartenzahlungen ist ein Kartenzahverfahren, bei dem das Kartenzahlverfahren selbst Annahme- und Abrechnungs- sowie Kartenausgabedienste erbringt und kartengebundene Zahlungsvorgänge von dem Zahlungskonto eines Zahlers auf das Zahlungskonto eines Zahlungsempfängers vornimmt. Vergibt ein Drei-Parteien-Kartenzahlungsverfahren Lizenzen zur Ausgabe von kartengebundenen Zahlungsvorgängen an andere Zahlungsdienstleister oder gibt es gemeinsam mit einem Co-Branding-Partner oder mittels eines Vertreters kartengebundene Zahlungsinstrumente heraus, so wird es als Vier-Parteien-Kartenzahlungsverfahren betrachtet.

Hubert Gleixner, der das Essener Bürger Bündnis im zuständigen Ratsausschuss vertritt dazu: "Der Text ist eine Stilblüte. Der Amtsschimmel wiehert aus dem Rathaus"!

Autor:

Bernd Schlieper aus Essen-West

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