Erneute Rechtsverstöße beim JobCenter Essen

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Kaum ist der Sommer vorbei, scheint die erste Grippewelle in den Essener JobCentern zu grassieren. Mutmaßlich ist mal wieder ein außergewöhnlich hoher Krankenstand (also über 50 Prozent) schuld daran, dass Hartz4-Berechtigten seit Kurzem keine Empfangsbestätigungen mehr ausgestellt werden. Darauf weist ein Schild im JobCenter Essen West hin (Foto).

Hartz4-Berechtigten werden Empfangsbestätigungen verweigert

Durch die Weigerung, Empfangsbestätigungen auszustellen, wird die Position der Hartz4-Berechtigten ungebührlich geschwächt. Schließlich sind es die Leistungsbezieher, die im Zweifelsfall nachweisen müssen, dass sie ihre Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht haben.
Wie aber soll das gehen, wenn eine Empfangsbestätigung verweigert wird?

JobCenter handelt rechtswidrig

Das Jobcenter ist in der Pflicht eine Eingangsbestätigung auszugeben. Diese Pflicht lässt sich nicht direkt aus dem Recht herleiten. Sie ergibt sich aber aus den behördlichen Pflichten als solche.
Denn „der Verwaltungsträger ist verpflichtet, die Vorsprache auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Aufgrund der in § 37 Abs. 2 S 1 SGB II zum Ausdruck kommenden Bedeutung des Antrags auf der einen und der den Hilfebedürftigen treffenden objektiven Beweislast auf der anderen Seite, ergibt sich ein solcher Anspruch auch ohne ausdrückliche Normierung bereits aus den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen“. (Gemeinschaftskommentar
SGB II, Hohm, Luchterhandverlag, Rz 30 zu § 37), so einer der gängigen Gesetzeskommentare zum SGB II.

Behördenleitung und der zuständige Dezernent Peter Renzel sind aufgefordert, diese klar rechtswidrige Praxis umgehend abzustellen.

Betroffenen wird empfohlen, ihre (Antrags-)Unterlagen bis auf Weiteres per Fax zuzustellen (Öffentliche Faxgeräte gibt es in Postämter und Internet-Shops). Der Sendebericht dient als Beleg.

Hier die Faxnummern der Essener JobCenter:

JobCenter Essen Nord 0201-88 56 305
(Altenessener Straße 236)

JobCenter Essen Nord-Ost 0201-88 56 405
(Schwanhildenstraße 25)

JobCenter Essen Nord-West 0201-88 56 505
(Germaniastraße 253)

JobCenter Essen Mitte 0201-88 56 105
(Bernestraße 7)

JobCenter Mitte-Nord 0201-88 56 205
(Lützowstraße 49)

JobCenter Essen Ost 0201-88 56 605
(Dreiringplatz 10)

JobCenter Essen West 0201-88 56 905
(Altendorfer Straße 97-101)

JobCenter Essen Süd I 0201-88 91 56 705
(Bismarckstraße 36, BG-Endziffern 000-499)

JobCenter Essen Süd II 0201-88 56 055
(Friedrichstraße 12, BG-Endziffern 500-999)

JobCenter Essen 0201-88 56 035
(Berliner Platz 10, Erstmeldung / Neukundenbereich)

Unabhängige Hartz4-Beratungsstellen hier: www.bg45.de

Autor:

Jörg Bütefür aus Essen-West

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