Hartz4: Vorerst keine (weitere) Kürzung der "angemessenen" Mieten

Wie die Lokalpresse heute berichtet, wird die Stadt Essen nun doch nicht - wie ursprünglich angekündigt - einen eigenen städtischen Betriebskostenspiegel aufstellen. Ursprüchlich hatte die Stadt geplant, für die kalten Nebenkosten eigens für Essen zu ermitteln. Damit verbunden war die Absicht, die Mietobergrenzen für Hartz4-Berechtigte deutlich abzusenken.

Offiziell lässt die Stadt Essen verlautbaren, dass man zwar nach wie vor "glaubt", dass die kalten Betriebskosten in Essen unter dem Landesschnitt liegen, für eine diesbezügliche Untersuchung der Aufwand zu hoch sei.

Dies wiederum mag nun glauben wer will.

Schließlich ist es kein Geheimnis, dass in dieser Stadt für jeden Blödsinn bereitwillig sechsstellige Beträge für "Gutachten" oder gar "Beraterverträge" ausgegeben werden. Es dürfte deshalb vielmehr so sein, dass die kalten Betriebskosten in Essen nennenswert über dem Landesdurchschnitt liegen, und dies nach einem eigens angefertigten Gutachten auch hätte umgesetzt werden müssen.

Nach wie vor gilt, dass ein Abzug bei den Kosten der Unterkunft nur in den allerwenigsten Fällen begründet ist. Betroffene sollten eine Offene Beratung aufsuchen. Zu wenig gezahlte Gelder können auch für die Vergangenheit (bis Januar 2014) nachgefordert werden.

Unsere Beratungen

Autor:

Jörg Bütefür aus Essen-West

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