Elektroautos haben kein Vorrecht auf einen Parkplatz

Sonderrechte beim Parken haben Elektrofahrzeuge nur beim Ladevorgang. Ein Fahrer wollte sein Fahrzeug an einer Ladestation aufladen, an der per Halteverbotsschild ausschließlich elektrischen Autos das Parken während des Ladevorgangs gestattet war. Da einer der beiden vorhandenen Plätze bereits belegt war und sein Kabel am anderen Zugang der Ladesäule nicht passte, ließ er sein Fahrzeug kurzerhand stehen, um später an die zurzeit belegte Station zurückzukehren. Er staunte nicht schlecht, als sein Auto einige Stunden später nicht mehr da war. Es wurde abgeschleppt. Zu Recht, denn immerhin hatte er die Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge missbraucht, da das Parken ausdrücklich nur währen des zeitintensiven Aufladens erlaubt war. So musste der Fahrer die 150 Euro Abschleppkosten wohl oder übel tragen.
So hat das Amtsgericht Charlottenburg in ein noch nicht rechtskräftiges Urteil entschieden.

Autor:

Bernd Schlieper aus Essen-West

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