JobCenter Essen: "Panne" zum Jahreswechsel

Pünktlich zum Jahreswechsel flatterten bei vielen Essener Hartz4-Berechtigten neue Leistungsbescheide ins Haus. Eine Gelegenheit um zu prüfen – oder in einer Hartz4-Beratung kostenlos prüfen zu lassen – ob denn auch alles so seine Richtigkeit hat. Hierfür hat man einen Monat lang nach Zugang des Bescheides Zeit. Ist diese Frist verstrichen, wird der Bescheid bestandskräftig. Man kann Fehler zwar auch dann noch nachträglich korrigieren lassen, muss hierfür der Behörde jedoch deutlich mehr Zeit einräumen (sechs Monate).

Wie wird der Zugang des Bescheides berechnet?

Jeder Bescheid hat ein Erstelldatum, das für die Berechnung der Widerspruchsfrist maßgeblich ist. Auf dieses Erstelldatum wird ein Monat aufgeschlagen, plus drei Tage für die fiktive Postlaufzeit. So kommt man bei einem Bescheid vom 16.12.2016 auf eine Widerspruchsfrist vom 19.01.2017 (1 Monat plus 3 Tage). Nach dem 19.01.2017 ist ein Widerspruch üblicherweise nicht mehr möglich.

Bescheid zugestellt – Frist verstrichen

Doch auch zu diesem Jahreswechsel ist im JobCenter Essen wieder einiges schief gelaufen: Etliche Leistungsberechtigte erhielten ihre Bescheide erst über einen Monat nach dem Erstelldatum. Das konnte anhand der Datumsstempel auf den Briefumschlägen, in denen die Bescheide verschickt wurden, zweifelsfrei nachgewiesen werden. Demnach verließ ein größerer Schwung von Bescheiden mit Erstelldatum 16.12.2016 erst ab dem 25.01.2017 das JobCenter Essen.

Briefumschlag aufbewahren!

Somit erhielten die Betroffenen ihre Bescheide erst nach Ablauf der wie oben errechneten Widerspruchsfrist. Dumm gelaufen? Keineswegs: Da zahlreiche kluge Leistungsberechtigte die Briefumschläge ihrer Bescheide aufbewahrt haben, kann nun generell unterstellt werden, dass es zu einer Panne im JobCenter gekommen ist. Die übliche Berechnungsweise der Widerspruchsfrist greift bei Bescheiden mit Erstelldatum 16.12.2016 somit nicht. Vielmehr ist nun das JobCenter Essen in der Pflicht, nachzuweisen, wann der einzelne Bescheid das Haus verlassen hat.

Bescheide überprüfen lassen

Diese „Panne“ tritt übrigens nicht zum ersten Mal auf: Bereits zum Jahreswechsel 2015/2016 verließen reihenweise am 23.12.2015 erstellte Bescheide erst Anfang Januar das JobCenter. Offenkundig ist es auch nach einem Jahr nicht gelungen, diesen Fehler zu beheben.

Unabhängig davon, ob die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist oder noch nicht, können Bescheide auch rückwirkend bis zu einem Jahr (jeweils bis zum 1.1.) nach § 44 SGB X überprüft werden. Sollten also in der Vergangenheit Leistungen „vergessen“ oder falsch berechnet worden sein, bestünden Ansprüche auf eine Nachzahlung. Derartigen Nachzahlungen dürfen übrigens nicht als Einkommen angerechnet werden.

Eine kostenlose Überprüfung der Bescheide ist in allen Offenen Hartz4-Beratungen möglich. Hier die aktuelle Übersicht.

Schmankerl zum Schluss

Ein besonderes Fundstück lieferte uns mal wieder das JobCenter Süd: Ein Bescheid mit Erstelldatum 16.12.2016 im Briefkopf auf Seite 1 war auf den fortlaufenden Seiten (oben im Kopf) jeweils auf den 04.01.2017 datiert. Ein echtes Sammlerstück, das immerhin von einem kreativen Umgang mit der hauseigenen Software zeugt.

Autor:

Jörg Bütefür aus Essen-West

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